Karlsruhe prüft Sonderkündigungsrecht für TV-Verträge
- Verhandlung über Sonderkündigungsrecht für TV‑Verträge
- Drei Anbieter sehen Verletzung der Eigentumsgarantie
- Reform schuf Kündigungsrecht für Altverträge ohne Frist
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (10 Uhr) mit einem Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge zwischen Vermietern und Telekommunikationsanbietern. Drei Unternehmen halten die umstrittene Regelung für verfassungswidrig, weil sie unter anderem ihre im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie verletze. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung. Unter den Klägern ist das Hamburger Unternehmen willy.tel. Der Marktführer Vodafone ist nicht dabei. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)
Im Kern geht es um die Folgen der Reform des Telekommunikationsrechts durch das Ende 2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Bis dahin konnten Vermieter die Kosten für Gemeinschaftsantennen- oder Kabelanlagen über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg bildete die Grundlage für zahlreiche Verträge zwischen Vermietern von Mehrfamilienhäusern und den Fernsehanbietern.
Mit der Gesetzesreform wurde das Nebenkostenprivileg weitgehend abgeschafft. Zugleich führte der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht für vor Dezember 2021 geschlossene Bezugsverträge ein. Vermieter können entsprechende Verträge seit Juli 2024 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne, dass die andere Seite Anspruch auf Schadenersatz hat, kündigen. Dagegen wehren sich die Telekommunikationsunternehmen in Karlsruhe./jml/DP/men
Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Deutsche Telekom Aktie
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Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Deutsche Telekom Aktie um +0,38 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +0,17 %.
Die Marktkapitalisierung von Deutsche Telekom bezifferte sich zuletzt auf 133,18 Mrd..

