Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen

    589 Aufrufe 589 1 Kommentar 1 Kommentar

    Gericht reduziert Millionen-Buße deutlich

    Für Sie zusammengefasst
    • Landgericht reduziert Bußgeld gegen Deutsche Wohnen
    • Gericht erkennt DSGVO-Verstoß, betont Kooperation
    • Unzureichende Löschung von Mieterdaten 2018–2019
    Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen - Gericht reduziert Millionen-Buße deutlich

    BERLIN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat das Berliner Landgericht den Betrag drastisch verringert. Gegen das Tochterunternehmen des Dax -Konzerns Vonovia erging ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro. Die Behörde hatte im Jahr 2019 insgesamt 14,5 Millionen verhängt.

    "Wir sehen einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung", sagte der Vorsitzende Richter Simon Trost. Doch eine Höhe von 14 Millionen sei aus Sicht des Gerichts nicht zu rechtfertigen. "Wir sehen den Verstoß in einem milderen Licht.". So sei das Unternehmen kooperativ gewesen und habe daran gearbeitet, eine technische Lösung zu finden und ein konformes System aufzubauen. Es wäre der Deutsche Wohnen Gruppe aus Sicht des Gerichts allerdings möglich gewesen, "es schneller auf den Weg zu bringen".

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu DAX!
    Short
    27.607,10€
    Basispreis
    25,01
    Ask
    × 10,08
    Hebel
    Zum Produkt
    Blatt
    Long
    22.367,57€
    Basispreis
    2,74
    Ask
    × 10,02
    Hebel
    Zum Produkt
    Blatt
    Präsentiert von
    Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    In dem Verfahren wird dem Unternehmen von der Behörde vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Nach Ansicht der Behörde hätte die Deutsche Wohnen gespeicherte Identitätsnachweise von Mietern und Angaben über deren Zahlungsfähigkeit unmittelbar nach der Begründung des Mietverhältnisses löschen müssen, da sie für die Durchführung der Mietverträge nicht mehr erforderlich seien. Bei Stichproben seien 15 Einzelfälle festgestellt worden.

    Verfahren ging bereits an EuGH

    Die Datenschutzbehörde hatte wegen eines aus ihrer Sicht festgestellten Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Oktober 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro erlassen. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den Bescheid und stellte das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses ein: Die Behörde habe keine konkret verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

    Es folgte ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht, das dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Der entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zum Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürften, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben. Ein Bußgeld dürfe aber nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden, wenn der Verstoß "schuldhaft" begangen wurde.

    Staatsanwalt beantragte 7,3 Millionen Euro

    Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte nach rund dreimonatigem Prozess ein Bußgeld von insgesamt 7,3 Millionen beantragt. Das Unternehmen habe sich nicht grundsätzlich gegen die Löschung personenbezogener Archivdaten gesperrt. Es sei ein großes IT-Projekt gestartet worden. Deutsche Wohnen habe sich allerdings "zu spät und nicht ausreichend bemüht", hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es habe eine Übergangsfrist von zwei Jahren gegeben.

    Das Unternehmen forderte vor dem Landgericht Freispruch. Die Speicherung der von der Behörde als unnötig eingestuften Daten hätten einer ganzen Reihe weiterer Zwecke wie steuerrechtlicher oder geldwäscherechtlicher Regeln. Die Behörde sei von rechtlich falschen Löschungspflichten ausgegangen. Zudem habe die Deutsche Wohnen schon vor dem im Bescheid genannten Zeitraum Millionen für die Modernisierung ihres Archivsystems eingesetzt. Die aufgelisteten Daten seien im maßgeblichen Zeitraum bereits "gekappt", also gesperrt und vor unbefugten Zugriffen gesichert gewesen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./fab/DP/men

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Vonovia Aktie

    Die Vonovia Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,81 % und einem Kurs von 24.793 auf Ariva Indikation (09. Juni 2026, 15:49 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Vonovia Aktie um -4,96 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +2,11 %.

    Die Marktkapitalisierung von Vonovia bezifferte sich zuletzt auf 17,84 Mrd..







    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    wallstreetONLINE bei Google bevorzugen.Sie erhalten mehr Inhalte von uns in Ihren Suchergebnissen
    Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen Gericht reduziert Millionen-Buße deutlich Im Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat das Berliner Landgericht den Betrag drastisch verringert. Gegen das Tochterunternehmen des Dax -Konzerns Vonovia erging ein …

    Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
    Profitieren Sie von unserem Alleinstellungsmerkmal als den zentralen verlagsunabhängigen Wissens-Hub für einen aktuellen und fundierten Zugang in die Börsen- und Wirtschaftswelt, um strategische Entscheidungen zu treffen.
    • ✅ Größte Finanz-Community Deutschlands
    • ✅ über 550.000 registrierte Nutzer
    • ✅ rund 2.000 Beiträge pro Tag
    • ✅ verlagsunabhängige Partner ARIVA, FinanzNachrichten und BörsenNews
    • ✅ Jederzeit einfach handeln beim SMARTBROKER+
    • ✅ mehr als 25 Jahre Marktpräsenz
    Aktien von A - Z: # A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    wallstreetONLINE bei X wallstreetONLINE bei Instagram wallstreetONLINE bei Facebook wallstreetONLINE bei Youtube wallstreetONLINE bei LinkedIn
    Unsere Apps: Apple App Store Icon Google Play Store Icon
    Wenn Sie Kursdaten, Widgets oder andere Finanzinformationen benötigen, hilft Ihnen ARIVA gerne. 

    Unsere User schätzen wallstreet-online.de: 4.8 von 5 Sternen ermittelt aus 285 Bewertungen bei www.kagels-trading.de
    Zeitverzögerung der Kursdaten: Deutsche Börsen +15 Min. NASDAQ +15 Min. NYSE +20 Min. AMEX +20 Min. Dow Jones +15 Min. Alle Angaben ohne Gewähr.
    Copyright © 1998-2026 Smartbroker Holding AG - Alle Rechte vorbehalten.
    Mit Unterstützung von: Ariva Smartbroker+
    Daten & Kurse von: TTMzero