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    Cherry SE beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur finanziellen Stärkung und Absicherung des Zukunftsprogramms „Project Blossom“

    Für Sie zusammengefasst
    • Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Stärkung von Cherry SE
    • Großaktionär Argand übt Bezugsrechte vollständig aus
    • Mittelzufluss zur Finanzierung von Project Blossom

    EQS-News: Cherry SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    Cherry SE beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur finanziellen Stärkung und Absicherung des Zukunftsprogramms „Project Blossom“

    12.06.2026 / 16:38 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    München, 12. Juni 2026 – Der Vorstand der Cherry SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht für die Aktionärinnen und Aktionäre beschlossen. Die vollumfängliche Verpflichtung des Großaktionärs Argand zur Ausübung seiner Bezugsrechte ist dabei ein klares Signal des Vertrauens. Der mit der Kapitalerhöhung verbundene Mittelzufluss dient der gezielten Finanzierung des operativen Zukunftsprogramms „Project Blossom“ und sichert die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.

    Wie bereits in der heute veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung dargelegt, schließt sich die Kapitalmaßnahme an die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2026 beschlossene vereinfachte Kapitalherabsetzung an. Das Grundkapital soll unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu 9,720 Mio. Euro auf bis zu 15,795 Mio. Euro durch die Ausgabe neuer Aktien erhöht werden. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 5:2 bezogen auf die Höhe des Grundkapitals vor und 5:8 nach Kapitalherabsetzung, zu einem Bezugspreis von 1,04 Euro je Aktie angeboten. Dies entspricht einem Abschlag von 21,94 % auf den theoretischen Ex-Bezugsrechtspreis (TERP) von 1,33 Euro.

    Es besteht die Möglichkeit zum Überbezug. Dies bedeutet, dass jeder bezugsberechtigte Aktionär über den auf seinen Bestand an Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer neuer Aktien zum festgelegten Bezugspreis je Aktie abgeben kann. Nicht bezogene Aktien werden im Anschluss ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mindestens zum Bezugspreis angeboten werden. Das Angebot der neuen Aktien erfolgt prospektfrei, da der erwartete Gesamtemissionserlös weniger als 12 Mio. Euro betragen wird. Auch die neuen Aktien sollen im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

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