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    Außengrenzverfahren am Flughafen BER

    Für Sie zusammengefasst
    • Zentrum für Außengrenzverfahren am BER gestartet
    • Beschleunigte Asylverfahren für Flugankünfte vorgesehen
    • BER bietet 40 Plätze von bundesweit 374 Pflichtplätzen
    Außengrenzverfahren am Flughafen BER

    SCHÖNEFELD (dpa-AFX) - Zum Start der neuen EU-Asylregeln hat am Flughafen Berlin-Brandenburg ein Zentrum für Außengrenzverfahren den Betrieb aufgenommen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte bei einem Ortstermin, er wolle "deutlich machen, dass wir vorbereitet sind".

    In dem neuen Zentrum sollen Menschen, die mit dem Flugzeug ankommen und nach der Landung ein Asylgesuch äußern, ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen. Wer keinen Schutz erhält, soll direkt von dort abgeschoben werden können. Um die Registrierung der Ankommenden kümmert sich die Bundespolizei, um die Unterbringung und alles Weitere kümmern sich die Behörden des Landes Brandenburg.

    Allerdings betrifft das von der Europäischen Union beschlossene beschleunigte Verfahren nur Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger nur selten Schutz erhalten, des Weiteren solche, die über ihre Identität falsche Angaben gemacht haben und Menschen, die als Sicherheitsrisiko gelten. Asylbewerber aus Afghanistan gehören aktuell nicht zu dieser Gruppe.

    Von den bundesweit 374 Plätzen, die Deutschland nach EU-Vorgaben für Außengrenzverfahren bereithalten muss, gibt es am Flughafen Berlin-Brandenburg 40 Plätze. Weitere Standorte stehen unter anderem in Frankfurt am Main und München zur Verfügung oder sind in Planung - etwa in Pforzheim und Düsseldorf.

    Bungalow mit Stockbetten

    Das Gebäude in Sichtweite des Flughafens BER, ein Bungalow mit Stockbetten, ist kein Neubau, sondern wurde bereits für die sogenannten Flughafenverfahren genutzt. Diese Schnellverfahren waren auf Menschen ohne gültigen Pass und solche aus Ländern, die in Deutschland als sichere Herkunftsländer galten, beschränkt. Das waren laut Brandenburgs Sozialminister René Wilke (SPD) zuletzt etwa zehn bis zwölf Personen pro Monat.

    "Deutschland hat bereits in den vergangenen Monaten nationale Maßnahmen zur Ordnung und Begrenzung irregulärer Migration umgesetzt", hieß es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Mit dem Start des Europäischen Asyl- und Migrationspakts folge nun der nächste wichtige Schritt auf europäischer Ebene.

    Auf die deutschen Binnengrenzkontrollen angesprochen, sagte Dobrindt, diese seien "ein Übergangssystem zu einem europäischen Außengrenzschutz", aktuell seien sie noch notwendig./abc/DP/jha







    dpa-AFX
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