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    Majestic Gold Corp. reagiert auf Einberufungsverlangen eines Aktionärs und gibt Datum der Jahreshauptversammlung bekannt

    Majestic Gold Corp. reagiert auf Einberufungsverlangen eines Aktionärs und gibt Datum der Jahreshauptversammlung bekannt

    Vancouver, British Columbia / IRW-Press / 15. Juni 2026 – Das Board of Directors von Majestic Gold Corp. (TSX.V: MJS, FWB: A0BK1D) (das Unternehmen“) berichtet, dass es auf Anraten seines Rechtsberaters entschieden hat, dass das Einberufungsverlangen eines Aktionärs von Herrn Fan Zhong Kong vom 28. Mai 2026 (das „Einberufungsverlangen“) kein gültiges Einberufungsverlangen eines Aktionärs gemäß Business Corporations Act (British Columbia) (das „Gesetz“) ist. Dementsprechend wird das Unternehmen keine Aktionärsversammlung als Reaktion auf das Einberufungsverlangen einberufen.

     

    Das Einberufungsverlangen schlägt unter anderem eine Wahl von Direktoren und die Festsetzung der Anzahl an Direktoren auf vier vor. Allerdings werden darin keine Direktoren vorgeschlagen, und es enthält auch keine ausreichenden Informationen dazu noch zu anderen darin vorgeschlagenen Punkten. Das Board of Directors wurde vom Rechtsberater darüber informiert, dass das Einberufungsverlangen Mängel aufweist und kein gesetzlich gültiges Einberufungsverlangen ist.

     

    Das Unternehmen hat Herrn Kong darüber informiert, dass er, wenn er eine Versammlung einberufen möchte, um die in seinem Einberufungsverlangen dargestellten Punkte zu erörtern, ein neues Einberufungsverlangen einreichen kann, in dem die zuvor genannten Mängel behoben sind. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die im Einberufungsverlangen dargelegten Punkte genau die Punkte sind, die üblicherweise auf der Jahreshauptversammlung behandelt werden, die das Unternehmen, wie weiter unten genauer erklärt, vor Ablauf der gesetzlichen Frist abhalten möchte.

     

    Außerdem hat Herr Kong vor dem Supreme Court von British Columbia Verfahren eingeleitet, um unter anderem eine einstweilige Verfügung zu erzielen, die es dem Unternehmen untersagt, die am 21. Mai 2026 angekündigte, nicht vermittelte Privatplatzierung durchzuführen, bis entweder die Petition angehört wurde oder die Jahreshauptversammlung des Unternehmens stattgefunden hat. In der zugrundeliegenden Petition beantragt Herr Kong außerdem die Abberufung von vier Direktoren aus ihrem Amt. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe von Herrn Kong und beabsichtigt, sich im besten Interesse aller Stakeholder energisch dagegen zu verteidigen.

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    Majestic Gold Corp. reagiert auf Einberufungsverlangen eines Aktionärs und gibt Datum der Jahreshauptversammlung bekannt Vancouver, British Columbia / IRW-Press / 15. Juni 2026 – Das Board of Directors von Majestic Gold Corp. (TSX.V: MJS, FWB: A0BK1D) (das „Unternehmen“) berichtet, dass es auf Anraten seines Rechtsberaters entschieden hat, dass das …

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