Bayer erleichtert
Richter schickt US-Sammelvergleich zurück in Bundesstaat
- Richter verweist Bayer-Vergleich zurück nach Missouri
- Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs am 9 Juli
- Supreme Court prüft Vorrang des Bundesrechts bald
LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Teilerfolg für Bayer : Der milliardenschwere US-Vergleich des Agrarchemiekonzerns um den Unkrautvernichter Glyphosat ist von einem Richter zurück an ein Gericht in Missouri verwiesen worden. Einige Kläger hatten ein US-Bundesgericht angerufen, um die Rechtmäßigkeit der Einigung zu prüfen. An dem Gericht in St. Louis (Missouri) sind laut Bayer die meisten Klagen zum glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup anhängig. "Die Entscheidung schafft die dringend benötigte Klarheit für alle Parteien und ermöglicht, dass das Genehmigungsverfahren dort fortgesetzt werden kann", hieß es am Mittwoch in einer Stellungnahme von Bayer. Die Aktien von Bayer legten zum Xetra-Handelsschluss um 4,8 Prozent auf 37,74 Euro zu.
Bayer hatte den 7,25 Milliarden US-Dollar schweren Vergleich mit Klägern im Februar geschlossen. Er muss vom Gericht in St. Louis noch genehmigt werden, die meisten Kläger müssen ihm zustimmen. Eine Anhörung dazu findet am 9. Juli statt.
Daneben ist noch ein Verfahren am obersten US-Gericht anhängig, dem Supreme Court. Die Richter dort müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Eine Entscheidung wird gegen Ende dieses Monats erwartet./men/stk
Zusätzliche Unternehmensinformationen zur Bayer Aktie
Die Bayer Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +4,85 % und einem Kurs von 37,60 auf Tradegate (17. Juni 2026, 18:14 Uhr) gehandelt.
Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Bayer Aktie um -4,93 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +25,86 %.
Die Marktkapitalisierung von Bayer bezifferte sich zuletzt auf 46,17 Mrd..
