Gericht

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    Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten

    Für Sie zusammengefasst
    • Für jeden Elternzeitabschnitt besteht Kündigungsschutz
    • Gilt auch bei mehreren Abschnitten in einem Schreiben
    • Schutz frühestens ab 8 Wochen vor und bis 3. Lebensjahr
    Gericht - Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten

    ERFURT (dpa-AFX) - Wer Elternzeit in mehreren Abschnitten nimmt, hat dafür jedes Mal einen vorwirkenden Kündigungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeit-Abschnitte mit nur einem Schreiben verlangt, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied.

    Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz darf der Arbeitgeber Beschäftigten nicht kündigen ab dem Zeitpunkt, von dem an eine Elternzeit verlangt wird. Allerdings beginnt der Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Auch während der Elternzeit darf der Arbeitgeber dem Beschäftigten nicht kündigen. In "besonderen Fällen" könne "ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden", hieß es./htz/DP/men






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    Gericht Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten Wer Elternzeit in mehreren Abschnitten nimmt, hat dafür jedes Mal einen vorwirkenden Kündigungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeit-Abschnitte mit nur einem Schreiben verlangt, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt …

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