LNG-Terminal auf Rügen

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    Bundesgericht prüft Risiken für Gemeinde Binz

    Für Sie zusammengefasst
    • Binz klagt gegen LNG-Terminal wegen Risiken
    • Gericht prüft Genehmigung und mögliche Gefahren
    • Terminal läuft, doch Nutzen für Gasversorgung umstritten
    LNG-Terminal auf Rügen - Bundesgericht prüft Risiken für Gemeinde Binz

    LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Mit dem Terminal für Flüssigerdgas (LNG) auf Rügen beschäftigt sich erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Gegen die Genehmigung hat die Gemeinde Binz, welche in Sichtweite des Terminals liegt, geklagt (BVerwG 7 A 6.25). Sie sieht die Sicherheit nicht gewährleistet. Vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht bereits Eilanträge gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb abgewiesen. Ob noch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird, ist noch unklar.

    "Wir wollen rechtliche Klarheit. Das Ganze hat für viel Unruhe in der Gemeinde gesorgt", sagte der Bürgermeister von Binz, Mario Kurowski (Bürger für Binz), vor der Verhandlung. Für ihn habe es fragwürdige Begründungen für den Bau des Terminals gegeben.

    Unabhängiger von russischen Lieferungen werden

    Das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, läuft bereits im Regelbetrieb. Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden.

    Bürgermeister: Touristen stört es nicht, aber es ist eine Gefahr

    "Unsere Touristen nehmen das Terminal nicht mehr so wahr. Aber die Gefährdung bleibt", erklärte Kurowski. In diesem Jahr seien rund 100.000 Übernachtungen weniger registriert worden. Er wolle dies aber nicht auf das Terminal schieben, sondern eher auf wirtschaftliche Entscheidungen der Touristen. Seinen Angaben zufolge werden jedes Jahr in Binz bis zu 2,8 Millionen Übernachtungen gezählt.

    Gefahr von Drohnenangriffen und Attacken auf IT

    Sein Prozessvertreter betonte, dass die Bedrohung durch Drohnenattacken und Angriffe auf das IT-System nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. "Es wurde nur ein Gefährdungsradius von bis zu 850 Metern in Betracht gezogen. Bei einer Explosion geht dieser aber über mehrere Kilometer und damit über die Gemeinde Binz hinaus", sagte Rechtsanwalt Remo Klinger.

    Zudem ist das Terminal laut Kläger nicht geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden. Die Auslastung sei viel zu gering, hieß es.

    Das staatliche Umweltamt Vorpommern hatte trotz massiver Widerstände auf der Insel und Bedenken von Umweltschutzverbänden im April 2024 den Regelbetrieb des Terminals genehmigt, der allerdings erst im September aufgenommen wurde./jan/DP/men







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