Atomkraft-Comeback und Heizgesetz: Deutschlands Energiepolitik unter Druck
### Kernkraft und Heizungsgesetz: zwei Konflikte um Deutschlands Energiepolitik
Die internationale Debatte über Kernenergie gewinnt an Dynamik: Nach Darstellung des Publizisten Rainer Zitelmann betreiben 31 Länder Kernkraftwerke; in 15 wird gebaut, 16 planen neue Anlagen. In China seien in diesem Jahr 38 Reaktoren im Bau. Deutschland stehe mit dem Atomausstieg dagegen isoliert da. Der Beitrag verbindet diese Sonderstellung mit hohen Stromkosten und dem Verlust von Industriearbeitsplätzen. Diese Einordnung ist Teil einer ausdrücklich kernenergiefreundlichen Argumentation.
Im Mittelpunkt steht das Buch „Zeit für Kernkraft“ von Fritz Vahrenholt und Björn Peters. Es zeichnet den deutschen Ausstieg als Folge politischer Entscheidungen unter Wahlkampfdruck und nicht allein als Reaktion auf Fukushima. Besonders kritisieren die Autoren die von Angela Merkel eingesetzte Ethikkommission von 2011: Deren Zusammensetzung sei fachlich unausgewogen gewesen und habe den Ausstieg politisch legitimieren sollen.
Die Autoren weisen fünf gängige Einwände gegen Atomkraft zurück: Sie halten die Endlagerung mit neuen Reaktorkonzepten der Generation IV für lösbar, sehen die zusätzliche Strahlenbelastung im Normalbetrieb als gering an und bewerten das Unfallrisiko moderner Anlagen als äußerst niedrig. Außerdem sei Kernenergie nicht grundsätzlich teuer; China und die Vereinigten Arabischen Emirate dienten als Beispiele. Den Zusammenhang zwischen ziviler Kerntechnik und Atomwaffen bestreiten sie ebenfalls. Diese Bewertungen werden im Beitrag als Positionen der Buchautoren dargestellt, nicht unabhängig geprüft.
Wegen des steigenden Strombedarfs, auch durch KI-Rechenzentren, kritisieren Vahrenholt und Peters deutsche Ausbauziele und geplante Verbrauchssenkungen. Sie beziffern die Kosten der Energiewende bislang auf rund 500 Milliarden Euro und nennen mögliche Gesamtkosten von bis zu 5,4 Billionen. Dagegen veranschlagen sie weniger als 40 Milliarden Euro für die Wiederinbetriebnahme oder den Ersatz von 14 Kernkraftwerken mit zusammen 18.710 Megawatt. So könnten binnen weniger Jahre jährlich 140 Terawattstunden erzeugt werden. Das setze Änderungen am Atomgesetz voraus und sei keine bereits beschlossene Option.
Unabhängig von der Atomkraftdebatte hat die Deutsche Umwelthilfe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz eingereicht. Sie handelt gemeinsam mit Mieterinnen und Mietern und sieht den verfassungsrechtlichen Klimaschutzauftrag verletzt. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz warnt vor langfristiger Bindung an fossile Heizungen und Kosten für Mieter, die die Heizungswahl nicht treffen können.
Das Gesetz erlaubt weiterhin neue Gas- und Ölheizungen, sofern diese ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Für Bestandsanlagen ist ab 2028 eine zunächst bis zu ein Prozent umfassende Grüngasquote vorgesehen; konkrete Details fehlen. Damit entfiel die frühere Vorgabe, nach der neue Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen sollten. Die Umwelthilfe bezweifelt ausreichende Verfügbarkeit grüner Gase. Die Beschwerde soll nun vor Gericht klären, ob die Lockerung mit Klimaneutralität bis 2045 vereinbar ist.
Kohlendioxid wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,96 % und einem Kurs von 85,22EUR auf Ariva Indikation (30. September 2026, 21:59 Uhr) gehandelt.
Disclaimer für Finanznachrichten mit KI-Autor "wO newsflash" Die bereitgestellten Artikel wurden mit Hilfe einer künstlichen Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich Informationszwecken. Die Richtigkeit der Informationen kann nicht garantiert werden. Vor finanziellen Entscheidungen unbedingt unabhängige Quellen konsultieren. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden. Investieren birgt Risiken. Keine Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten. Urheberrechtlich geschützt, keine Reproduktion ohne Genehmigung. Technische Fehlfunktionen sind jederzeit möglich. Änderungen vorbehalten.

