Potsdamer Treffen

    129 Aufrufe 129 0 Kommentare 0 Kommentare

    Gericht ändert 'Correctiv'-Urteil

    Für Sie zusammengefasst
    • Correctiv gewinnt Berufung am Kammergericht
    • Bericht zur Wahlfreiheit junger Türkinnen zulässig
    • Urteil ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel offen
    Potsdamer Treffen - Gericht ändert 'Correctiv'-Urteil

    BERLIN (dpa-AFX) - In einem Streit über die Berichterstattung zu Äußerungen bei dem sogenannten Potsdamer Treffen hat die Rechercheplattform "Correctiv" vor dem Kammergericht Berlin einen Erfolg erzielt. Damit war ihre Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz erfolgreich, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung vom Donnerstag liegt nach seinen Angaben noch nicht vor.

    Hintergrund ist der "Correctiv"-Bericht von Januar 2024 unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Darin ging es unter anderem um die Einordnung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der "Remigration" um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.

    "Correctiv": wichtiges Signal

    Im aktuellen Fall ging es um eine Aussage des Juristen Ulrich Vosgerau zur Freiheit der Wahlentscheidung junger Wählerinnen türkischer Herkunft, über die "Correctiv" berichtet hatte. Das Landgericht hatte die Formulierung im September 2025 untersagt. "Das Kammergericht hat nun klargestellt, dass die Berichterstattung zulässig ist", teilte der Prozessbevollmächtigte von "Correctiv", Thorsten Feldmann, mit. Chefredakteur Justus von Daniels sieht in dem Urteil "trotz der Banalität des eigentlichen Streitgegenstands ein wichtiges Signal".

    Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke erklärte, anders als die Vorinstanz habe das Kammergericht als eine zulässige Meinungsäußerung bewertet. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. "Rechtsmittel werden geprüft", so der Anwalt. Damit sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst, müsste zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich sein.

    Verfahren auch in Hamburg

    Neben den Gerichten in Berlin hat der Fall auch die Justiz in Hamburg beschäftigt. Dort war der Streit zugunsten von "Correctiv" ausgegangen. Vor der Pressekammer beim Landgericht Berlin hatte die Rechercheplattform zunächst eine Niederlage erlitten. Diese Entscheidung korrigierte das Kammergericht nun.

    Darauf hofft "Correctiv" auch im Streit mit der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, die im März 2026 vor dem Landgericht zunächst erfolgreich gegen Formulierungen in der Berichterstattung geklagt hatte (Az. 27 O 379/25). Über die Berufung dagegen will das Kammergericht im Februar 2027 beraten, wie der Gerichtssprecher sagte. Auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht steht noch eine Entscheidung über eine Berufung aus.

    Im Kern geht es bei den Verfahren darum, ob einzelne Aussagen von "Correctiv" als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung./mvk/DP/men







    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    wallstreetONLINE bei Google bevorzugen.Sie erhalten mehr Inhalte von uns in Ihren Suchergebnissen
    Potsdamer Treffen Gericht ändert 'Correctiv'-Urteil In einem Streit über die Berichterstattung zu Äußerungen bei dem sogenannten Potsdamer Treffen hat die Rechercheplattform "Correctiv" vor dem Kammergericht Berlin einen Erfolg erzielt. Damit war ihre Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz …

    Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
    Profitieren Sie von unserem Alleinstellungsmerkmal als den zentralen verlagsunabhängigen Wissens-Hub für einen aktuellen und fundierten Zugang in die Börsen- und Wirtschaftswelt, um strategische Entscheidungen zu treffen.
    • ✅ Größte Finanz-Community Deutschlands
    • ✅ über 550.000 registrierte Nutzer
    • ✅ rund 2.000 Beiträge pro Tag
    • ✅ verlagsunabhängige Partner ARIVA, FinanzNachrichten und BörsenNews
    • ✅ Jederzeit einfach handeln beim SMARTBROKER+
    • ✅ mehr als 25 Jahre Marktpräsenz
    Aktien von A - Z: # A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    wallstreetONLINE bei X wallstreetONLINE bei Instagram wallstreetONLINE bei Facebook wallstreetONLINE bei Youtube wallstreetONLINE bei LinkedIn
    Unsere Apps: Apple App Store Icon Google Play Store Icon
    Wenn Sie Kursdaten, Widgets oder andere Finanzinformationen benötigen, hilft Ihnen ARIVA gerne. 

    Unsere User schätzen wallstreet-online.de: 4.8 von 5 Sternen ermittelt aus 285 Bewertungen bei www.kagels-trading.de
    Zeitverzögerung der Kursdaten: Deutsche Börsen +15 Min. NASDAQ +15 Min. NYSE +20 Min. AMEX +20 Min. Dow Jones +15 Min. Alle Angaben ohne Gewähr.
    Copyright © 1998-2026 Smartbroker Holding AG - Alle Rechte vorbehalten.
    Mit Unterstützung von: Ariva Smartbroker+
    Daten & Kurse von: TTMzero