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    Razzia bei innoscripta: Ermittlungen zu möglichen Steuervorteilen

    ### Durchsuchungen bei innoscripta: Ermittlungen zu Forschungszulagen

    Bei der innoscripta SE und weiteren Gesellschaften der Gruppe haben Ermittler am 1. Oktober Geschäftsräume in Tutzing und München durchsucht. Grundlage waren zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd. Die Maßnahmen stehen nach Unternehmensangaben im Zusammenhang mit einem steuerstrafrechtlichen Verfahren. Untersucht wird der Verdacht, innoscripta könne Kunden dabei unterstützt haben, bei der Beantragung von Forschungszulagen ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Ein Fehlverhalten ist damit nicht festgestellt.

    Nach dem vorläufigen Kenntnisstand des Unternehmens beziehen sich die in den Beschlüssen beschriebenen Vorgänge auf mögliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter bei bestimmten Kundenmandaten. Laut einem Update vom 2. Oktober war ein mit dem Vorgang betrauter Mitarbeiter bereits seit mehreren Jahren nicht mehr bei innoscripta beschäftigt. Die Gesellschaft erklärte, sie prüfe die Sachverhalte umfassend und kooperiere mit den Behörden. Zu den konkreten Inhalten des laufenden Verfahrens könne sie derzeit keine weiteren Angaben machen.

    Auch mögliche finanzielle oder sonstige Folgen für die Gruppe lassen sich nach Unternehmensangaben noch nicht abschließend beurteilen. Der operative Betrieb laufe weiter und sei durch die Ermittlungen nicht beeinträchtigt. Nach aktuellem Kenntnisstand seien keine Geschäftsvorgänge des laufenden Geschäftsjahres betroffen, teilte Vorstandschef Michael Hohenester mit. Die Durchsuchung habe das Unternehmen überrascht. Zugleich zeigte sich die Gesellschaft zuversichtlich, dass sich die Ordnungsmäßigkeit ihrer Prozesse bestätigen werde.

    Innoscripta berät Unternehmen bei der Beantragung und Abwicklung von Forschungszulagen. Das Verfahren hat nach Darstellung der Gesellschaft zwei Stufen: Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), ob ein Vorhaben die technisch-inhaltlichen Förderkriterien erfüllt. An diese Bescheinigung knüpfe in nahezu allen Fällen der Honoraranspruch von innoscripta an. Anschließend setzt das zuständige Finanzamt die Zulage fest. Diese Entscheidung erfolge dezentral und unabhängig von der BSFZ-Bescheinigung, häufig mit zeitlichem Abstand.

    Die für die Festsetzung benötigten Angaben würden vom jeweiligen Kunden in der Software strukturiert erfasst und seien für ihn sowie seinen Steuerberater einsehbar. Die abschließende Prüfung und die Antragstellung lägen beim Kunden oder dessen Steuerberater, betont innoscripta. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Behördenangaben trügen die Kunden. Nach Unternehmensangaben wurden bereits mehrere Tausend Zulagen für Kunden festgesetzt und in zahlreichen Betriebsprüfungen bestätigt.

    Innoscripta verweist außerdem auf wiederholte externe rechtliche und steuerliche Prüfungen der Prozesse, unter anderem vor dem Börsengang im Mai 2025. Um Aktionären Einblick in die Software zu geben, bietet das Unternehmen eine Produktvorstellung am Standort Tutzing an. Die Einladung soll Transparenz schaffen; sie ersetzt jedoch nicht die laufende Prüfung der Vorwürfe durch die Ermittlungsbehörden.



    innoscripta

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    Die innoscripta Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +9,03 % und einem Kurs von 41,05EUR auf Tradegate (02. Oktober 2026, 22:25 Uhr) gehandelt.






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