BGH-Urteil
Sanierung erleichtert
Wollen sich einzelne Fondsanleger nicht an der Sanierung eines Immobilienfonds beteiligen, können sie aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az:
II ZR 240/08 vom 19. Oktober 2009). Vier Zeichner hatten dagegen geklagt, dass sie aus dem Fonds ausscheiden mussten, weil sie kein Kapital nachschießen wollten, um eine Pleite zu vermeiden. Drei
Viertel der Anleger hatten der Sanierung zugestimmt.