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     4026  0 Kommentare EdW muss Phoenix Opfer entschädigen

    "Damit ist die Entschädigungseinrichtung erstmals zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende Phoenix Anleger verurteilt worden. Der "Teilentschädigungspraxis" der EdW hat das Gericht endlich ein Riegel vorgeschoben", erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), der gleich zwei Urteile gegen die EdW für geschädigte Anleger erstritten hat.

    EdW erhält einen erheblichen Dämpfer

    Mit den richterlichen Entscheidungen erhält die bisherige Vorgehensweise der EdW einen erheblichen Dämpfer. Denn seit Jahren warten die rund 30.000 geschädigten Phoenix Anleger auf den Erhalt ihrer gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Bis auf wenige Ausnahmen hat die EdW freiwillig bisher nur "Teilentschädigungen" geleistet. "Nun konnten wir die EdW endlich gerichtlich dazu zwingen, dass sie die gesamte Entschädigung an die Anleger bezahlen muss. Die EdW hat die Anleger jahrelang nur hingehalten", so Rechtsanwalt Kilian weiter.

    Der Entschädigungsfall war bereits 2005 festgestellt worden

    Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Nach eigenen Angaben der EdW vom November 2009 wurden bisher erst 8400 Anlegern eine Teilentschädigung zugesagt; insgesamt soll die Entschädigungseinrichtung 10200 Entscheidungen getroffen und rund 37 Millionen Euro ausgezahlt haben. "Das kann sich nun zugunsten der Anleger ändern, denn nach Auffassung des Gerichtes muss die EdW nun auch den bislang zurückgehaltenen Rest zahlen." betont Rechtsanwalt Kilian, der zusammen mit seinem Team über 1.900 geschädigte Phoenix Anleger vertritt und bereits fünf Monate nach Klageerhebung die Verurteilung der EdW erreichen konnte.

    Die Urteile sind eine schallende Ohrfeige für die Verbraucherschutzzentralen

    Gleichzeitig sind die beiden Urteile, wenn auch noch nicht rechtskräftig, eine schallende Ohrfeige für die Verbraucherschutzzentralen, die die Anleger in den vergangenen Jahren immer wieder davor gewarnt hatten sich von "dubiosen Verbraucherschutzanwälten" in Sachen Phoenix beraten zu lassen, oder aber gar gegen die EdW zu klagen. "Die Anleger, die darauf vertraut haben, haben im Gegensatz zu den klagenden Anlegern, nur weitere wertvolle Zeit verloren und sollten nunmehr nicht mehr zögern auch ihre Rechte durchsetzen zu lassen.

    Die Verbraucherzentralen sind dabei in der Vergangenheit jedenfalls ganz offensichtlich keine gute Adresse gewesen". Kilian zeigt sich auch sehr überrascht darüber, dass die EdW einigen Anlegern offensichtlich freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20000 Euro gewährt hat, ohne sich diesen Anlegern gegenüber auf Aussonderungsrechte zu berufen, während anderen Anlegern keine oder nur Teilentschädigungen erhalten haben und deshalb klagen mussten. "Ich hoffe nur, dass die EdW hier die Entschädigungen nicht bevorzugt an die Millionäre unter den Anlegern ausgezahlt hat, denn das wäre ein weiterer Skandal in Sachen Phoenix."


    Weitere Klagen werden folgen


    Nach diesen Erfolgen werden PWB Rechtsanwälte jetzt weitere Klagen gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen einleiten, um so mit Hilfe des Gerichtes auch für andere Anleger das Entschädigungsverfahren zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.



    Jörn Kränicke
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    Verfasst von Jörn Kränicke
    EdW muss Phoenix Opfer entschädigen "Damit ist die Entschädigungseinrichtung erstmals zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende Phoenix Anleger verurteilt worden. Der "Teilentschädigungspraxis" der EdW hat das Gericht endlich ein Riegel vorgeschoben", …

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