EANS-Hauptversammlung
C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78
Einladung zur
7. ordentlichen Hauptversammlung
der C.A.T. oil AG, am 15. Juni 2012, 11 Uhr, in den Räumlichkeiten der Erste
Group Bank AG, Petersplatz 7, 6. Stock, 1010 Wien.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende
Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am
31.12.2011 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichtes sowie des Aufsichtsratsberichtes für das am
31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2011 endende
Geschäftsjahr;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am
31.12.2012 endende Geschäftsjahr;
6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am
31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind spätestens am 25. Mai 2012 auf der
Internetseite der C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter
Investor Relations abrufbar:
- Einladung und Tagesordnung (Einberufung);
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes;
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2.-7.;
- Jahresabschluss für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr samt
Lagebericht;
- Konzernabschluss für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht und Corporate Governance-Bericht;
- Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
- Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7.;
- Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.
Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:
Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG) Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen ihren
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