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    Klagen gegen ESM  2281  9 Kommentare Inkrafttreten des ESM könnte sich um Monate verschieben

    Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM werde aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Nach Meinung des liberalen Thinktanks Centrum für Europäische Politik (CEP) werde das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung von deutscher Seite wegen der angekündigten Klagen gegen den ESM vorübergehend stoppen, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ vorab. Es sei mit einer „mehrmonatigen Verzögerung“ bis zum Inkrafttreten zu rechnen.
     
    Wie heute bekannt wurde, wolle das Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Joachim Gauck bitten, mit der Unterschrift unter das entsprechende Gesetz zu warten. Hintergrund sei eine Klage der Linkspartei mit der Argumentation, die Verträge griffen massiv in die Budgethoheit des Parlamentes ein. Ähnliche äußerten sich bereits einige Staatsrechtler sowie die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Mit dem europäischen Fiskalpakt würde sich Deutschland auf Ewigkeit binden.
     
    Zur Bitte des Gerichts an Bundespräsident Joachim Gauck, mit seiner Unterschrift unter dem Gesetz zu warten, sagte Oliver Sauer, Verfassungsrechtler des CEP: „Wenn das Verfassungsgericht nicht der Meinung wäre, dass es etwas zu stoppen gäbe, würde es den Präsidenten auch nicht darum bitten.“ Dass das Gericht Gauck gebeten habe, mit der Ratifizierung zu warten, entspreche dem politischen „Modus vivendi“: „Das Gericht bittet den Präsidenten natürlich erst vorsorglich.“ Zudem wäre „keineswegs verfassungsrechtlich zulässig“, dass das Staatsoberhaupt eine Ratifizierung „gleichsam auf eigene Faust’ veranlasste“; dies sei zwar bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags Anfang Mai angeklungen, sei aber grundsätzlich falsch, zitiert die „Welt“ aus dem Positionspapier des liberalen Thinktanks CEP.
     
    Sollte Bundespräsident Gauck hingegen die Ratifizierung nicht aussetzen wollen, „liefe er Gefahr, dass er vom Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet würde“, heißt es in dem Papier des CEP. Sauer betonte: „Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen ESM nämlich das letzte Wort – und nicht das Staatsoberhaupt.“




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