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    Gerichtsentscheidung  1726  0 Kommentare
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    Argentinien - Gletscher statt Bergbau

    Die Kontroversen zwischen Bergbaugesellschaften und Behörden in Argentinien dauern an. Jetzt kann die Regierung einen juristischen Sieg verbuchen.

    Laut Gesetz sind in Argentinien die Gletscherregionen weiträumig geschützt. So ist es verboten, in diesen Gebieten Bergbau zu betreiben. Umweltschutz geht vor Rohstoffabbau. Die Gletscher des Landes stellen unter anderem die Wasserversorgung sicher. Auch sind sie als Naturwunder von unschätzbarem Wert. All dies ist im so genannten „Gletschergesetz” festgehalten. Dieses definiert, was man auf und in der Nähe eines Gletschers machen darf und was nicht.

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    Eine Reihe von Bergbauunternehmen sieht sich durch diese Verordnung jedoch in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten eingeschränkt. So hat Barrick Gold (WKN: 870450) eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz vor Gericht erwirkt. Man beruft sich darauf, dass das Gesetz nicht mit der Verfassung in Einklang steht. Damit werden einige Artikel des Gesetzes zunächst in Frage gestellt. Der Oberste Gerichtshof des Landes musste in der Angelegenheit entscheiden. Das Urteil fällt zugunsten der Regierung aus. Demnach wird die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Gesetz ist gültig.

    Hinzu kommt, dass Bergbauangelegenheiten künftig Sache der Zentralregierung in Buenos Aires sein sollen. Bisher wurden diese Aspekte von den einzelnen Provinzregierungen gehandhabt und hier gab es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Auslegungen. Die neue Zuweisung nimmt eine Unsicherheit von allen Beteiligten.

    Die Verantwortlichen des Nationalen Gletscherinstituts von Argentinien feiern die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Für sie wird dadurch noch einmal unterstrichen, dass man auf und an Gletschern keine Aktivitäten durchführen kann, die die Wasserversorgung beeinträchtigen. Die Gletscher stehen laut ihrer Definition künftig unter einem strengen Schutz. Man kann noch nicht einmal Straßen auf ihnen bauen. Bergbauaktivitäten sind vollkommen verboten.

    Bei Barrick studiert man das Gerichtsurteil derzeit genau. Allerdings machen die Verantwortlichen klar, dass ihre bisherigen Arbeiten davon nicht betroffen seien. Schließlich sei man nicht direkt auf Gletschern aktiv. Zwei Projekte werden jedoch in der Nähe solcher Eisflächen vorangebracht. Auf Veladero wird seit 2005 gefördert. Die Goldmine liegt auf einer Höhe von 4.000 bis 4.800 Metern. 2011 wurden fast 960.000 Unzen Gold ans Tageslicht geholt. Das in der Nähe liegende Projekt von Pascua Lama, das sich im chilenisch-argentinischen Grenzgebiet befindet, wird seit 2009 gebaut und soll 2013 die Förderung aufnehmen. Die Reserveschätzung für das Areal beläuft sich nach aktuellem Wissen auf fast 18 Millionen Unzen Gold. Die künftige Mine liegt auf bis zu 5.200 Metern Höhe.

    Offizielle Stellen geben auch in anderer Hinsicht Entwarnung. Durch das Gesetz sollen keine aktuellen Bergbauprojekte gefährdet sein. Kein einziges Projekt wäre direkt auf Gletschern errichtet oder sei von den jüngsten Verordnungen betroffen. Für die Zukunft werden die Aktivitäten der Minenbranche durch die Gesetzgebung jedoch entsprechend eingegrenzt werden.

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