ESM - Visualisierung
Beitrag der Länder zum Euro-Rettungsschirm ESM
Am 12. September 2012 gab das deutsche Bundesverfassungsgericht grünes Licht für den dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt. Beide Maßnahmen zur Sicherung der
Finanzstabilität im Euro-Raum verletzen nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Am 8. Oktober 2012 wurde der Euro-Rettunggschirm ESM offiziell aus der Taufe gehoben. Er soll eine Brandmauer von 700 Milliarden Euro aufbauen. Zum geplanten Umfang von 500 Milliarden Euro des ESM
kommen die Restmittel von rund 200 Milliarden Euro aus dem befristeten Rettunggschirm EFSF.
Die Haftung Deutschlands beim dauerhaften ESM umfasst 190 Milliarden Euro. Allerdings betonte der Deutsche Steuerzahlerbund (BdSt) jüngst, dass die deutsche Haftung erheblich höher ausfallen wird.
Deutschland wäre mit fast 500 Milliarden Euro dabei- weit mehr als die Haftungsobergrenze.
Lesen Sie auch
Der Beitrag der Euroländer zum dauerhaften Rettungsschirm ESM:
Interaktive Darstellung entsprechend der Höhe der Beteiligung: