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    HSBC Trinkaus  1201 Daimler: Urteil für Dienstag erwartet



    Im Streit um den Zulassungsstopp in Frankreich für mehrere Baureihen von Mercedes-Benz will das oberste französische Verwaltungsgericht am kommenden Dienstag entscheiden. Die zuständige Kammer beriet am Freitag über eine von Daimler beantragte einstweilige Verfügung, fasste nach zweistündiger Anhörung aber keinen Beschluss. "Es steht viel auf dem Spiel", sagte Richter Jacques-Henri Stahl zur Begründung. Der Rechtsstreit berühre sowohl nationale als auch europäische Rechtsfragen.

    Der Stuttgarter Konzern zeigte sich optimistisch, dass die Entscheidung in seinem Sinne ausfallen werde. "Nach der von uns vorgetragenen Faktenlage sind wir zuversichtlich, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Zulassungsblockade in Frankreich aufheben wird", sagte ein Sprecher. Daimlers Anwalt Denis Garreau warf den französischen Behörden vor, die Position des Autobauers zu gefährden. Der Zulassungsstopp betreffe 60 Prozent des Mercedes-Absatzes in Frankreich. Kein anderes EU-Mitgliedsland habe derart harte Maßnahmen ergriffen.

    Daimler will erreichen, dass seine Fahrzeuge in Frankreich möglichst rasch wieder zugelassen werden können. Die französischen Behörden weigern sich seit einigen Wochen, Neuwagen der Mercedes-Baureihen A- und B-Klasse sowie CLA und SL zu registrieren, da deren Klimaanlagen-Kältemittel nicht den Klimaschutzvorschriften der EU entspricht. Das vorgesehene und einzig zulässige Mittel mit der Bezeichnung R1234yf will Daimler nicht nutzen und macht Sicherheitsbedenken geltend, da es sich bei Crashtests entzündet hatte.

    Statt des neuen klimaschonenden Gases füllt Daimler daher entgegen den seit Jahresbeginn einschlägigen EU-Regeln weiterhin das übliche, aber klimaschädliche Kältemittel R123a in die Klimaanlagen der neuen Mercedes-Modelle ein. Dafür gab das Bundeskartellamt nachträglich seinen Segen. Diese europaweit gültige Zulassung erkennt Frankreich aber nicht an und blockiert die Anmeldung der Mercedes-Modelle, da das Pariser Umweltministerium und die EU-Kommission die nachträgliche Erweiterung früher erteilter Typgenehmigungen als Umgehung der Vorschriften wertet.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wies unterdessen Kritik des Herstellers Honeywell zurück, das Kältemittel unter unüblichen Bedingungen erprobt zu haben. Dass die nun vorliegenden Ergebnisse je nach Interessenlage unterschiedlich beurteilt würden, sei wenig überraschend, erklärte ein Sprecher. Das KBA werde auf die von Honeywell in einem Schreiben geübte Kritik "angemessen antworten". Der US-Konzern hatte der Flensburger Behörde vorgehalten, die Tests so angelegt zu haben, dass ein "erwartetes Resultat" dabei herauskam.

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    Verfasst von 2Heiko Weyand
    HSBC Trinkaus Daimler: Urteil für Dienstag erwartet Im Streit um den Zulassungsstopp in Frankreich für mehrere Baureihen von Mercedes-Benz will das oberste französische Verwaltungsgericht am kommenden Dienstag entscheiden.

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