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    Getgoods-Skandal  20674  0 Kommentare Insolvenz angemeldet - Was können Getgoods-Anleger jetzt tun?

    Nach Infinus jetzt auch getgoods: Erneut sind Anleger mit einer Insolvenz konfrontiert und müssen um ihr Kapital fürchten. Sowohl die getgoods.de Vertriebs GmbH als auch die getgoods.de AG haben Insolvenzantrag gestellt, sodass der vorläufige Insolvenzverwalter Christian Graf Brockdorff das Ruder übernommen hat. (wallstreet:online berichtete: Razzia und Insolvenz: Getgoods.de – Gehen Anleihegläubiger leer aus?)

    Betroffen sind zum einen die Inhaber der Anleihen, die im Insolvenzfall lediglich eine geringe Insolvenzquote zu erwarten haben. Betroffen sind aber auch Aktionäre der im Freiverkehr notierten getgoods.de AG, denen ein Totalausfall droht, da für die Anteilseigner im Insolvenzverfahren erst dann etwas übrig bleibt, wenn alle anderen Insolvenzgläubiger vor ihnen befriedigt sind.

     

    Getgoods–Insolvenz:  Interessenbündelung der Getgoods-Anleger

    Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte aus Berlin, rät Anlegern dazu, ihre Ansprüche gegen die Beschuldigten, Beteiligten und Hintermänner überprüfen zu lassen und sich der „Interessengemeinschaft getgoods AG“ anzuschließen, da diese Ansprüche nicht auf die Insolvenzquote beschränkt sind, sondern in voller Höhe bestehen.

    „Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen erhebliche Anzeichen dafür, dass sich die Beteiligten pflichtwidrig bzw. im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Kaltmeyer.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Verantwortlichen von getgoods.de unter anderem wegen der strafbaren Handlung der unrichtigen Darstellung von Umsatzzahlen in den Quartalszahlen gem. § 400 AktG. Es sollen in diesem Zusammenhang ca. 192.000 Handys widerrechtlich verkauft und Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro unterschlagen worden sein.

    „Es sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die Verantwortlichen insbesondere die Anleihe nicht vom Markt genommen haben, obwohl sie bereits von der Krise und Schieflage des Unternehmens wussten“, so Rechtsanwalt Kaltmeyer. So sollen im Vorfeld bei getgoods.de nicht nur in erheblichem Ausmaß Insidergeschäfte durch Verkäufe stattgefunden haben, sondern war laut Insolvenzverwalter Brockdorff sogar bereits eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei im Unternehmen tätig. Gleichwohl verkündete getgoods.de den Anlegern eine heile Welt und sogar kurz vor Insolvenzantrag noch eine Umsatzexplosion und weitere Firmenzukäufe.

    Laut Rechtsanwalt Kaltmeyer sind dies die typischen Anzeichen, bei denen eine Kenntnis der Beteiligten von einer Krise bereits im Vorfeld zu vermuten ist. „Wenn dann in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl die Anleger geworben werden bzw. die Anleihe nicht vom Markt genommen wird, machen sich die Verantwortlichen gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig und haben den Anlegern die Zeichnungssumme zuzüglich Zinsen inklusive der Prozesskosten zu erstatten“, erklärt Rechtsanwalt Kaltmeyer.

    „Als Anspruchsgegner kommen dabei nicht nur das Management, sondern auch die Hintermänner und Beteiligten in Betracht, wie etwa Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsräte oder Treuhänder. Sollte zudem der Media-Markt-Mitgründer und Milliardär Erich Kellerhals aufgrund seiner Beteiligung an Getgoods Einfluss auf das Unternehmen genommen haben und an den Vorwürfen beteiligt sein, stünde für etwaige Schadensersatzansprüche dann zudem auch ein sehr solventer Schuldner zur Verfügung“, führt Rechtsanwalt Kaltmeyer weiter aus. Der entscheidende Vorteil dieser Ansprüche sei, dass sie nicht auf die sehr geringe Insolvenzquote beschränkt sind, sondern in voller Höhe bestehen.

    Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche geltend machen und ihre Interessen bündeln, rät Rechtsanwalt Kaltmeyer, der unter dem Stichwort „Interessengemeinschaft Getgoods AG“ Geschädigten eine unverbindliche Erstberatung bietet. „Wir werden im Rahmen der „Interessengemeinschaft Getgoods AG“ die Vorgänge für die Anleger durch Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft und Geschäftsunterlagen beim Insolvenzverwalter lückenlos aufklären und die Ansprüche der Anleger durchsetzen“, so Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte.




    wallstreetONLINE Redaktion
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