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     2766  0 Kommentare Differenzbesteuerung statt Mehrwertsteuererhöhung für Silbermünzen - BMF bewilligt Differenzbesteuerung für Altbestände (News mit Zusatzmaterial)


    (DGAP-Media / 10.12.2013 / 09:25)

    Wiesbaden, 05. Dezember 2013 - Zum Jahreswechsel entfällt der ermäßigte
    Mehrwertsteuersatz für Silbermünzen. Viele Silber-Anleger unterliegen dem
    Irrglauben, dass sich Münzen deshalb um 12 Prozentpunkte verteuern werden
    und sorgen für einen Ausverkauf bei Edelmetallhändlern. Dank der
    Differenzbesteuerung in Kombination mit Import der Silbermünzen aus
    Nicht-EU-Ländern ist es Händlern jedoch möglich auch 2014 diese zu nahezu
    unveränderten Preisen anzubieten. Nun hat das BMF auch die
    Differenzbesteuerung als Übergangsregelung für Altbestände aus 2013
    gebilligt:

    Neben Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland können ab 01.01.2014
    auch Münz-Altbestände aus 2013 differenzbesteuert und damit günstiger
    gehandelt werden. Das gab das Bundesfinanzministerium in einem
    Rundschreiben bekannt. Gleichzeitig schuf der Gesetzgeber für Altbestände
    mit Einzelstückwerten unterhalb 500 Euro eine vereinfachende
    Sonderregelung, die bis vorerst 31. Dezember 2016 gilt. In Ergänzung zur
    Pressemitteilung vom 28. November 2013 'So bleibt die Silbermünze auch 2014
    günstig' informiert die Solit Edelmetall Handelsgesellschaft mbH über die
    aktuellen Entwicklungen der Differenzbesteuerung auf Silbermünzen ab 2014.

    Silberunze verteuert sich nur wenige Cent dank Differenzbesteuerung

    Wie inzwischen bekannt, wird zum 01. 01. 2014 der ermäßigte
    Mehrwertsteuersatz für im Inland erworbene Silbermünzen und
    Silbermünzbarren gestrichen. Was jedoch nicht für Münzen und Münzbarren
    gelten muss, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Hier gilt
    weiterhin der verminderte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 Prozent. Durch
    Anwendung der Differenzbesteuerung können Händler nun folgenden Vorteil
    generieren: Entgegen gängiger Praxis lässt sich er sich dafür nicht die
    gezahlte Vorsteuer erstatten, sondern im Rahmen der Differenzbesteuerung zu
    seinem Einkaufspreis hinzuzurechnen. Werden diese Münzen in Deutschland
    dann weiterverkauft, fällt nicht der komplette Mehrwertsteuersatz von 19
    Prozent an.

    Besteuert wird dann die Differenz zwischen seinem Einkaufs- und
    Verkaufspreis. Dadurch erhöht sich - bei gleichbleibendem Edelmetallkurs -
    im Vergleich zu einem Erwerb in 2013 der Kaufpreis für einen Privatanleger
    nicht um ganze 12 Prozentpunkte, sondern aufgrund der geringen
    Handelsmargen bei Edelmetallen um voraussichtlich weniger als ein Prozent:
    Eine Silbermünze, die jetzt beispielsweise 19,47 EUR brutto kostet,
    verteuert sich steuerlich bedingt so nicht um 1,11 EUR auf 21,66 EUR,
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    Differenzbesteuerung statt Mehrwertsteuererhöhung für Silbermünzen - BMF bewilligt Differenzbesteuerung für Altbestände (News mit Zusatzmaterial) (DGAP-Media / 10.12.2013 / 09:25) Wiesbaden, 05. Dezember 2013 - Zum Jahreswechsel entfällt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Silbermünzen. Viele Silber-Anleger unterliegen dem Irrglauben, dass sich Münzen deshalb um 12 Prozentpunkte …

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