Euro-Rettung vor BVerfG
Bundesverfassungsgericht uneins über Euro-Rettung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird voraussichtlich erst im April dieses Jahres sein Urteil darüber verkünden, ob das EZB-Anleihekaufprogramm
verfassungswidrig ist. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf Justizkreise und dem Umfeld der Kläger. Gründe für die lange Beratungsdauer seien offenbar höchst kontroverse
Meinungen innerhalb des achtköpfigen Zweiten Senats. „Das Verfahren ist sehr komplex“, zitiert die Zeitung die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts.
Gegen den Euro-Rettungsschirm ESM hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, mehrere eurokritische Professoren, die Linkspartei, eine
Bürgerinitiative und zahlreiche Einzelpersonen unabhängig voneinander Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nach der Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen
europäischer Krisenländer aufzukaufen, erweiterte ein Teil der Kläger ihre Beschwerden in Karlsruhe. Ein Anleihekauf laufe auf eine Finanzierung maroder Staatshaushalte durch die EZB hinaus,
argumentierten sie. Das sei durch den Lissabon-Vertrag verboten.
Unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wurde bereits am 11. und 12. Juni 2013 in Karlsruhe mündlich über die Klagen verhandelt. Seither berät der Zweite Senat. Ein Urteil war
ursprünglich schon für den Spätherbst vergangenen Jahres erwartet worden.