Prokon -BaFin
Finanzaufsicht BaFin war Finanzproblem bei Prokon seit Jahren bekannt
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wusste bereits lange Jahre vor der Insolvenz des Windkraftunternehmens Prokon Regenerative Energien GmbH, dass das Unternehmen dringend frisches Geld zum Auszahlen alter Anleger benötigt. Das berichtet das Handelsblatt online unter Berufung auf einen Schriftwechsel zwischen Prokon und der BaFin. Demnach wusste die Finanzaufsicht bereits Ende 2008 bzw. Anfang 2009 von den Finanzproblemen bei Prokon.
Anfänglich hatte Prokon Geld über das Konstrukt Geschlossener Fonds eingesammelt. Den Anlegern wurden feste jährliche Ausschüttungen prognostiziert. Wie das Handelsblatt ausführt, verlangte die BaFin die Auflösung der Geschlossenen Fonds, da dies ein bankähnliches Geschäft sei. Allerdings war Prokon nicht in der Lage die Kommanditisten auszuzahlen. Die Windparks waren an Banken verpfändet; neue Kredite oder die Beleihung von Vermögenswerten somit nahezu unmöglich.
Was kam, ist inzwischen bekannt: Als neue Form der Finanzierung schwenkte das Unternehmen auf Genussrechte um. Auch den Genussrechtsinhabern wurden hohe Zinsen für ihr angelegtes Kapital versprochen. Doch entgegen längerfristig angelegten Geschlossenen Fonds, wurden die Windparks als langfristige Investitionsgüter nun in Form der Prokon-Genussrechte mit kurzfristig kündbarem Geld finanziert. Das kann auf Dauer auf dem Kapitalmarkt nicht funktionieren. Und das hat es auch nicht. Am 22. Januar 2014 meldete Prokon beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz an (wallstreet:online berichtete). Rund 75.000 Anleger haben mehr als 1,4 Milliarden Euro in Prokon-Genussscheine investiert. Ob sie ihr Geld wiedersehen, und wenn ja wie viel, steht derzeit noch in den Sternen.
Das Prokon-Desaster: Letztlich auch ein Versagen der BaFin, Anleger zu schützen?
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