OMT-Ankaufprogramm vor EuGH
Karlsruher Urteil bedeutet vorläufiges Aus für EZB-Staatsanleihenkauf
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, war als Sachverständiger im Verfahren ESM/EZB vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geladen. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Entscheidung über die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB)
an den Europäischen Gerichtshof abzugeben, erklärt Fratzscher:
„Das Bundesverfassungsgericht hat das OMT Ankaufprogramm der EZB zu einem Vergehen gegen geltendes europäisches Recht erklärt, obwohl ihm dafür die Kompetenz fehlt, wie von den abweichenden
Meinungen zweier Richter betont. Das Urteil bedeutet ein vorläufiges Aus für das OMT-Programm. Denn die EZB würde sich in eine politisch schwierige Lage begeben, wenn sie eine Maßnahme umsetzt
während eines laufenden Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof.
Das Urteil schafft Unsicherheit über die generelle Handlungsfähigkeit der EZB, denn prinzipiell treffen die Einwände der Richter auf fast alle Maßnahmen der EZB zu. Dies ist besorgniserregend, denn
Finanzmärkte halten sich selten an die Zeitpläne von Gerichten. Die ruhige Situation in den Märkten für Staatsanleihen als auch die vielfältigen verfügbaren Instrumente sollten der EZB jedoch die
Möglichkeit geben, weiterhin Stabilität im Rahmen ihres Mandats zu gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof muss nun schnell eine Entscheidung treffen, damit die Unsicherheit reduziert wird und
die EZB ihre volle Handlungsfähigkeit wiedererlangt.“
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