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    EZB - Staatsanleihen  2615  0 Kommentare EuGH in der Zwickmühle nach Urteil vom Verfassungsgericht

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) könnte den Europäischen Gerichtshof in die Zwickmühle bringen. Eine solche Situation skizzierte der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Clemens Fuest, gegenüber der „Welt“.

    Zwar zeige das Bundesverfassungsgericht, wie eine mit dem Mandat der EZB konforme Ausgestaltung der OMT aussehen könne, „aber würde der Europäische Gerichtshof hier dem Bundesverfassungsgericht folgen, würde das das Ende des Aufkauf-Programms bedeuten“, sagte Fuest der „Welt“.

    Hintergrund ist die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, das umstrittene Programm zum Kauf von Staatsanleihen OMT verstoße möglicherweise gegen EU-Recht. „Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein", schreiben die Karlsruher Richter. Die Entscheidung darüber hatte das Bundesverfassungsgericht aber an den EuGH weitergegeben. Ein bis dato einmaliger Fall.  

    „Die Nachricht ist klar: Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass die EZB bei der Rettung des Euros ihre Kompetenzen überschritten hat“, sagte Fuest der „Welt“. Unabhängig von der direkten Rechtsfolge sei dies keine Kleinigkeit, da das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung massiv in die europäische Rettungspolitik eingreife: „Ich weiß nicht, ob die Märkte das schon verstanden haben“, so Fuest weiter.

    Vorerst nicht mit unmittelbaren Folgen rechnet nach Angaben der „Welt“ Jörg Rocholl, Präsident der Wirtschaftsuniversität ESMT und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium. „Mit seiner dezidierten Kritik an dem Aufkaufprogramm versucht das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof einen rechtlichen Rahmen zu setzen“, erklärte er der „Welt“. Bislang sei aber noch nichts wirklich entschieden. „Das Verfassungsgericht hat das Verfahren nur ausgesetzt. Selbst wenn der EuGH die Klage abweist, wird das Bundesverfassungsgericht das Verfahren wieder aufnehmen.“

    Als großen Erfolg werten laut „Welt“ die EZB-Kritiker, die die Verfassungsbeschwerde erhoben hatten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Das Bundesverfassungsgericht sichert damit die deutschen Souveränitätsrechte und macht klar, dass es nicht akzeptabel ist, wenn europäische Institutionen ihre Kompetenzen überschreiten“, sagte der Berliner Wirtschaftsprofessor und Jurist Markus Kerber, der einen Teil der Kläger vor der Bundesverfassungsgericht vertreten hat, der „Welt“.

    Dennoch sei Kerber nicht vollends zufrieden mit dem Ergebnis: „Mit der Vorlage an den EuGH öffnet man eine Hintertür, um das OMT-Programm zu retten, etwa durch eine zusätzliche Konditionalität. Diese Hintertür sehe ich kritisch“, sagt er gegenüber der „Welt“. Für das Verfahren vor dem EuGH zeigte Kerber sich trotz der Hintertüren optimistisch: „Das OMT dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest mit weiteren Einschränkungen versehen und somit verwässert werden.“

     
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    EZB - Staatsanleihen EuGH in der Zwickmühle nach Urteil vom Verfassungsgericht Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank könnte den Europäischen Gerichtshof in die Zwickmühle bringen. Zufrieden mit dem Ergebnis zeigen sich derweil die Kläger vor dem Verfassungsgericht.

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