EuGH-Urteil
Richter kassieren EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist gekippt. Der Europäische Gerichtshof erklärte das umstrittene Gesetz, das eine permanente Überwachung der Bürger ohne konkretes Verdachtsmoment erlaubt, für ungültig.
Ohne konkreten Anlass, sprich ohne Verdacht auf Straftaten, sei die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.
Vielmehr stelle sie einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Dieser verletze das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Das berichtet die Nachrichtenagentur
„dpa-AFX“.
In ihrer Begründung erklärten die Richter, die Richtlinie „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz
personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, berichtet „Spiegel online“. Insbesondere für die Speicherfrist von bis zu zwei Jahren seien keine objektiven
Kriterien festgelegt, schreibt „dpa-AFX“.
Deutsche Vorgaben wurden bereits 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt
2010 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die deutschen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Seit dem war die Bundesrepublik das einzige EU-Mitglied ohne entsprechende Regelung.
Besonders die FDP stellte sich in der schwarz-gelben Regierung gegen eine Neuregelung. Wie wallstreet:online berichtete, plant die Große Koalition aus Union und SPD hingegen mit der Vorratsdatenspeicherung. „Union und SPD sind sich einig: Wir brauchen die zeitlich
begrenzte Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung schwerster Verbrechen“, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) laut „dpa-AFX“. Auch der innenpolitische Sprecher der
SPD, Michael Hartmann , hatte sich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen: „Für mich ist die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung erforderlich, die nur bei schweren und schwersten
Straftaten in die Persönlichkeitsrechte der Bürger eindringt.“
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Bereits im Vorfeld hatte Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in einem Rechtsgutachten erklärt, die Richtlinie sein „in vollem Umfang unvereinbar“ mit EU-Grundrechten. Insbesondere sah Villalón die
Gefahr, die Daten könnten zu „heimtückischen Zwecken“ missbraucht werden.