Cum-Ex-Geschäfte

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    Dividendenstripping - Bankhaus J. Safra Sarasin droht Klagewelle

    Cum-Ex-Geschäfte - Dividendenstripping - Bankhaus J. Safra Sarasin droht Klagewelle
    Der Baseler Privatbank J. Safra Sarasin droht eine Welle von Klagen aufgebrachter Anleger, die insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag in sogenannte „Sheridan“-Fonds investiert haben. Zahlreiche Investoren bereiteten derzeit Klagen gegen Sarasin vor, berichtet das „manager magazin“ in seiner neuen Ausgabe. Bisher gehen schon AWD-Gründer Carsten Maschmeyer und Drogeriekönig Erwin Müller gegen die Bank vor und fordern die Rückabwicklung ihrer Investments. Maschmeyer und Müller klagen überdies wegen Betrugs und Täuschung. 
     
    Ihr Vorwurf: Sarasin habe sie in die angeblich hochrentierlichen Fonds gelockt, ohne über deren Risiken und Anlagepolitik aufzuklären. Die in Steuerparadiesen wie Luxemburg und Irland ansässigen Fonds tricksten mit Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag und ließen sich vom deutschen Fiskus Kapitalertragsteuern gleich mehrfach erstatten. Die Fonds waren Teil des Projekts „Gipfelsturm“, mit dem Sarasin reiche Klienten anwerben wollte.
     
    Seit 2012 ist die sogenannte Cum-Ex-Praxis nicht mehr erlaubt. Die Folge: Die Fonds gerieten unter Wasser und konnten die 8 bis 10 Prozent Rendite, die Sarasin in Aussicht gestellt hatte, nicht annähernd erzielen. 
     
    Die Erfolgsaussichten der „Sheridan“-Kläger stehen nicht schlecht, führt das „manager magazin“ unter Berufung auf dem Magazin vorliegende Dokumente aus. So hielt es die renommierte Kanzlei Freshfields bereits im März 2013 im Rahmen einer Risikoanalyse im Auftrag von Sarasin für „überwiegend wahrscheinlich“, dass Müller eine Klage gegen die Bank wegen Falschberatung vor einem deutschen Gericht gewinnt. Schließlich sei der milliardenschwere Drogist über die weitreichenden Risiken des Fonds nicht informiert worden.
     
    Nach Informationen des „manager magazin“ wird in einem bankinternen Memo vom 13. Juni 2013 der Fall einer Sheridan-Anlegerin skizziert, die Sarasin in Risikoklasse 3 („mittel“) der fünfstufigen Skala eingestuft hatte. Kunden dieser Art dürfen höchstens 25 Prozent ihres Geldes in Anlagen investieren, die der höchsten Risikoklasse 5 entsprechen. Tatsächlich empfahlen die Berater der Kundin, 60 Prozent ihres Vermögens plus Fremdkapital in „Sheridan“-Fonds zu stecken – per Definition ein Hedge-Fonds, den Sarasin selbst in die Risikoklasse 5 einsortierte. Das Investment habe weder den Bedürfnissen der Kundin noch ihrem Risikoprofil entsprochen, schlussfolgerte Sarasin.



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