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    Freihandelsabkommen TTIP  3681  0 Kommentare Investitionsschutz - „Schiedsgerichte ja, aber öffentlich“

    Dank spezieller Klauseln ist es ausländischen Investoren möglich, vor speziellen Schiedsgerichten Staaten oder Kommunen auf Schadensersatz zu verklagen. Die breite Öffentlichkeit bekommt davon oftmals nichts mit. Das soll sich nun ändern.

    Zumindest wenn es nach dem Willen des ehemaligen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, geht. Gegenüber der „WirtschaftsWoche“ forderte der Chef des Netzwerks „Atlantik-Brücke“, das Anrufen internationaler Schiedsgerichte im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP, welches die USA und die EU bis 2015 abschließen wollen, grundsätzlich zu erlauben. Allerdings sollten diese künftig öffentlich tagen. Am Ende ginge es darum, ob europäische Investoren in Amerika und amerikanische Investoren in Europa sich allein auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verlassen sollten, wenn es um die Wahrung ihrer Rechte und den Schutz ihres Eigentums gehe, so Merz.

    Bisher entscheiden bei solchen Konflikten zwischen Unternehmen und Staaten spezielle Schiedsgerichte. Dort können Investoren Staaten oder Kommunen vor allem wegen ausbleibender Gewinne aufgrund von Gesetzesänderungen auf Schadensersatz verklagen. In diesen nicht öffentlichen Schiedsverfahren entscheiden drei Anwälte nicht selten über Milliarden-Summen. Kritiker sprechen daher von einem „Parallelrecht“, welches der Öffentlichkeit zumeist verborgen bleibt. Auch wallstreet:online berichtete zuletzt darüber.

    Ungeachtet dieser Kritik setzt sich Merz für die Option der Schiedsgerichte ein. Seiner Meinung nach könnte es für europäische Unternehmen sogar vorteilhafter sein, solche Fragen vor einem internationalen Schiedsgericht klären zu lassen statt vor US-Gerichten. Denn dort seien Verfahren nicht nur extrem teuer, sondern auch unkalkulierbar in ihren Ergebnissen. Allerdings sollten die Schiedsgerichte wie ordentliche Gerichte öffentlich tagen. Bisher hätten oft die beklagten Staaten kein Interesse an einer Veröffentlichung, um eigene Fehler zu vertuschen. Merz fordert daher: „Verfahren, die die Steuerhaushalten betreffen, können und müssen aus meiner Sicht öffentlich sein.“

    Derzeit hat die EU die Verhandlungen zu Schiedsgerichten beim TTIP ausgesetzt. Deutschland selbst ist in mehr als 140 der 377 Investitionsschutzabkommen Vertragspartner. 




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