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    Fehlerhafte Kreditverträge  4262  0 Kommentare "Das Einsparpotenzial ist riesig" - Jetzt den Widerrufsjoker ziehen!

    Eigentümer aufgepasst! Fehlerhafte Immobiliendarlehensverträge öffnen derzeit Tür und Tor für Einsparungen in fünfstelliger Höhe. Schnell den Artikel lesen und dann ab zum Rechtsexperten!

    Wir alle kennen das: im Shoppingrausch ein Oberteil gekauft, doch zuhause sieht das vermeintliche Traumkleid plötzlich so gar nicht mehr traumhaft aus. Kein Problem, bringen wir das gute Stück eben zurück – es lebe das 14-tägige Rückgaberecht. Aber wussten Sie, dass dieses Widerrufsrecht nicht nur für Kleider, sondern auch für Immobiliendarlehen gilt? Mehr noch: Wussten Sie, dass Sie bei fehlerhafter oder missverständlicher Belehrung diesbezüglich sogar einen unbefristeten Widerrufsanspruch haben?

    Seit dem 2. November 2002 sind Baugeld-Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, im Vertrag über das Widerrufsrecht von 14 Tagen zu informieren. Tun sie das nicht oder nicht hinreichend, können Kreditnehmer jederzeit den Vertrag widerrufen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, auch nach etlichen Jahren noch. Die Rede ist vom „Widerrufsjoker“. Und tatsächlich: Wie das „Handelsblatt“ berichtet, sind die Belehrungen in der Mehrzahl der Fälle fehlerhaft und Kunden haben die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu spielen. Sie sollen es sogar!

    „Über die Hälfte der Verträge fehlerhaft“

    Laut Kai Warnecke, Geschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund, seien im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 mehr als zehn Millionen Immobiliendarlehensverträge abgeschlossen worden – über die Hälfte davon dürften fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.

    Weil die Zinsen aktuell viel niedriger und die Vertragskonditionen damit wesentlich besser sind als damals, könnten sich Widerruf und Wechsel zu einem anderen Anbieter durchaus bezahlt machen. Zumal Kreditnehmer dann auch die Möglichkeit haben, vorzeitig zu tilgen. Laut „Handelsblatt“ ließen sich die Zinsen auf diesem Wege unter Umständen um mehr als die Hälfte reduzieren, ein finanzieller Vorteil im fünfstelligen Eurobereich sei möglich und Kunden könnten ihren Kredit schneller abbezahlen. „Das Einsparpotenzial ist enorm!“, so Kai Warnecke.

    Unbedingt den Widerrufjoker ziehen – aber Vorsicht

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    Der Eigentümerverband Haus & Grund sowie Verbraucherzentralen raten Kreditnehmern daher, einen Anwalt aufzusuchen und ihre Verträge prüfen zu lassen. Denn egal ob falsche Formulierungen, ein nicht eindeutiger Fristbeginn oder eine unvollständige Darstellung der Widerrufsfolgen - die Chancen einen Fehler zu finden stünden gut. Fehlerhaft abgefasste Klauseln seien eher die Regel in Darlehensverträgen denn die Ausnahme, zitiert das „Handelsblatt“ einen mit der Sache befassten Anwalt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen spricht von rund 75 Prozent der von ihnen geprüften Verträge, in denen Belehrungsfehler zu finden waren.

    Experten empfehlen betroffenen Kunden, den Widerrufsjoker zu ziehen. Das treffe im Übrigen nicht nur auf klassische Baudarlehen, sondern auch auf Forward-Darlehen zu. Allerdings gibt eine Kleinigkeit zu beachten: Die Bank hat bei einem Widerruf Anspruch darauf, dass der Kreditnehmer den ausstehenden Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zahlt. Tut er das nicht, droht die Zwangsversteigerung. Daher sollten betroffene Kunden unbedingt im Vorfeld die weitere Finanzierung klären, sei es durch eigene Ersparnisse oder einen neuen Kreditvertrag bei einem anderen Anbieter.

    Banken versuchen mögliche Kläger abzuschrecken

    Bei den Banken fürchtet man sich nun vor der großen Klagewelle. Entsprechend versuchen sie mögliche Kläger vor einem solchen Schritt abzuschrecken. Das „Handelsblatt“ spricht von einem „Pokerspiel der Banken“. So warnt beispielsweise der Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, ein Widerruf des Vertrages würde für einen Kunden erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringen und könne im Ernstfall teuer werden.

    Doch einschüchtern lassen sollte man sich von solchen Aussagen nicht. Dann lieber einen Rechtsexperten aufsuchen und mit ihm gemeinsam ausloten, ob überhaupt ein Widerrufsanspruch besteht und wenn ja, welche Möglichkeiten es im Einzelfall gibt. Ein Aufwand, der sich durchaus lohnen könnte.





    wallstreetONLINE Redaktion
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