Zugriff auf Hotspot-Daten
Bundesnetzagentur fordert Überwachung von WLAN-Hotspots
Die Bundesregierung will eine seit langem bestehende Lücke beim Abhören von Telefon- und Internetanschlüssen schließen. Bis zum 31. März 2016 müssen in öffentlichen WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern alle erforderlichen Techniken zur Überwachung des Telefon- und Datenverkehrs eingebaut werden.
Dies habe der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, angeordnet, schreibt die WirtschaftsWoche. „Aufgrund der stetig zunehmenden Marktanteile ist es notwendig geworden, auch diese Angebote in die Überwachung einzubeziehen“, zitiert das Wirtschaftsmagazin aus einem Schreiben der Bundesnetzagentur.
Der Hintergrund: Die Ermittlungsbehörden sollen so bei der Verfolgung von Straftätern auch via WLAN geführte Telefonate abhören und E-Mails mitlesen können. Bisher hatten die Ermittler keinen Zugriff auf Hotspot-Daten.
Doch es formiert sich auch Widerstand: So trifft der Vorstoß bei professionellen Hotspot-Betreibern wie der Deutschen Telekom und Vodafone nicht auf ungeteilte Zustimmung, schreibt die WirtschaftsWoche. Auch Städte, Gemeinden und Vereine, die verstärkt WLAN-Hotspots aufbauen, müssten einbezogen werden, kritisiert der IT-Branchenverband Bitkom. Er fordert eine Gleichbehandlung aller Anbieter.

