CEWE STIFTUNG
Ausbruch misslungen? Shooting star mahnt zur Vorsicht!
Mit steigenden Kursen honorierten die Anleger die jüngsten Zahlen aus dem Hause Cewe – und auch die Bank-Empfehlungen waren positiv. So wurden im April die Kursziele für die Cewe-Aktie noch angehoben. Die NordLB empfahl die Aktie zum Kauf mit Ziel 67 Euro, das Bankhaus Lampe hob das Ziel ebenfalls an auf 60 Euro, jedoch mit der Empfehlung „halten“. Recht optimistisch Warburg Research Ende März mit Ziel 70 Euro und „buy“. So konnte die Aktie des Fotoentwicklers weiter ansteigen und auch einen Widerstandsbereich zwischen ca. 58 bis 61 Euro erreichen sowie zeitweise nach oben knacken. Anschlusskäufe fehlten jedoch. So fiel die Aktie in der vergangenen Woche von ihren Tops wieder zurück und bildete in den Wochenkerzen einen Shooting star aus, ein potenzielles Trendwendemuster. Da der Docht des Shooting star zudem Widerstand nach oben ankündigt, könnte sich nun auch eine längerfristigere Seitwärtsbewegung durchsetzen. Eine klare Trendwende ergäbe sich allerdings erst bei einem Rückfall unter ca. 54 Euro per Weekly-Close. Rücksetzer in Richtung 56/57 Euro dürften vorerst aufgefangen werden. Neue Impulse erwarten die Börsianer am 12. Mai (Q1-Zahlen).
Wochenkerzen – Cewe Stiftung & Co. KGaA
Die jüngste Wochenkerze zeigt Widerstand nach oben an. Eine Konsolidierung am erreichten Niveau bis zum 12. Mai ist somit zu erwarten. Kräftigere Rücksetzer dürften aber vorerst aufgefangen werden und würden eher eine Einstiegsgelegenheit darstellen.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com
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