MICROSOFT
Minus 3,2 Milliarden US-Dollar im zweiten Quartal!
Letztes Jahr konnte Microsoft noch einen Gewinn von 4,6 Milliarden US-Dollar im zweiten Quartal 2014 einfahren – dieses Jahr hingegen der größte Verlust in der 40jährigen Geschichte des Unternehmens. Schuld sind allen voran Abschreibungen auf das Nokia-Handygeschäft. Das Management hat einen Fehler gemacht, das Handygeschäft erweist sich als Flop. Nun werden rund 7.800 Jobs gestrichen. Richten soll es nun Windows 10. Das neue Betriebssystem soll am 29. Juli auf den Markt geworfen werden in der Hoffnung, die Zahlen für das Gesamtjahr noch retten zu können.
Die Börsianer dürften jedoch skeptisch bleiben und erst einmal abwarten, wie sich die weitere Geschäftsentwicklung darstellt. Da die Aktie zudem vorbörslich schwächer notiert bei ca. 45,50$ könnte der Wert vorerst nach oben gedeckelt sein. Zudem wurde erste im Januar 2015 ein Aufwärtstrend verlassen und es bildete sich ein doppeltes Hoch aus. Ein Fall unter 43$ per Weekly-Close würde damit die Bildung einer M-Formation ankündigen, die allerdings erst bei einem Fall unter das bisherige Jahrestief und somit unter 40$ per Wochenschlusskurs vollendet wäre.
Wochenkerzen – Microsoft Corp.
Der Aufwärtstrendkanal wurde verlassen – die Aktie seitdem pendelnd seitwärts. Mit den vorbörslich schwächeren Zahlen ist auch ein Test des jüngsten Juli-Tief einzuplanen – ein Fall unter 43$ wäre sodann negativ mit Ziel 41,70 bis 40$. Nach oben dürfte der Wert vorerst gedeckelt sein und Erholungen in Richtung 48/50$ verkauft werden.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com
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