GLENCORE
Wird das ein Hammer? Interessante Trading-Chance voraus!
Rohstoffe sind derzeit nicht unbedingt des Anlegers Liebling – ebenso wenig wie Gold-Minen-Aktien oder Unternehmen, die mit Rohstoffen handeln. Das in London gelistete Unternehmen Glencore, weltweit eines der größten im Rohstoffhandel tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, musste in den vergangenen Monate deutliche Kursabschläge verzeichnen, die sich in den letzten Wochen nochmals beschleunigten. Ist nun ein Boden erreicht? Zumindest stabilisierte sich der Kurs in der vorherigen Woche und in der laufenden Woche konnte sich eine Erholung von den bisherigen Wochentiefs durchsetzen.
Damit könnte sich nun ein Hammer auf Wochenbasis entwickeln. Eine weitergehende Erholung über das vorherige Wochenhoch bei 215 Pence sollte sodann eine Erholung in eine Widerstandszone zwischen ca. 227 bis 240 Pence durchsetzen. Für eine Erholung spricht zudem der aktuell erfolgreiche Test der Rückkehrlinie eines breiten Abwärtstrendkanals als Unterstützungslinie. Abzuwarten sind jedoch noch die kommenden Daten – so werden am 13.08 und 19.08. relevante Unternehmenszahlen veröffentlicht.
Wochenkerzen – Glencore PLC
Die Aktie testet aktuell eine Unterstützungslinie – nach oben ist Wert vorerst im Bereich 227 bis 240 Pence gedeckelt – sofern sich heute bis zum Wochenschluss ein hammer ausbildet, dürfte jedoch bei halbwegs positiven Zahlen eine Erholung in diese Region in den kommenden Wochen durchsetzen. Neue Tiefs hingegen wären trendbestätigend.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com
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