GKV-Krankenversicherung
Krankenversicherung - GKV-Beitrag steigt um 0,2 Prozent
Die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigen im kommenden Jahr um 0,2 Prozent auf insgesamt 15,7 Prozent. Zwar gelten die Beitrage für alle bei der GKV versicherten Arbeitnehmer, doch fällt die Steigerung des Krankenkassenbeitrags nur für den Beitrag der Arbeitnehmer, nicht jedoch für die Arbeitgeber an.
Den endgültigen Beitrag zu den Gesetzlichen Krankenversicherungen wird das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten Wochen verkünden. Jedoch wird hierfür die Prognose des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt zu Rate gezogen.
Der Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer allein tragen müssen, steigt demnach auf 1,1 Prozent. Den allgemeinen Grundbetrag zur GKV in Höhe von 14,6 Prozent teilen sich jeweils zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie kommt es zum Anstieg des GKV-Beitrags?
Ab 1. Januar 2016 können die gesetzlichen Krankenkassen erneut über einen Teil der Beiträge bestimmen. Zuvor wurde der allgemeine Beitrag zur GKV um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent abgesenkt und für Arbeitgeber fixiert. Sprich: Alle weiteren Beitragssteigerungen - genannt Zusatzbeitrag - fallen zu Lasten der Arbeitnehmer. Je nach individueller Kassenlage können die gesetzlichen Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erheben. Bei der letzten Schätzung vor einem Jahr legte der Schätzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von damals 0,9 Prozentpunkten fest.
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Mit dpa-AFX