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    DGAP-News  770  0 Kommentare Electronics Line 3000 Ltd.: Abschluss des Mergers und Update zur Rückerstattung der israelischen Quellensteuer


    DGAP-News: Electronics Line 3000 Ltd. / Schlagwort(e):
    Firmenzusammenschluss/Squeeze-Out
    Electronics Line 3000 Ltd.: Abschluss des Mergers und Update zur
    Rückerstattung der israelischen Quellensteuer

    23.10.2015 / 09:49

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    Rishon LeZion, Israel (23. Oktober, 2015) - Die außerordentliche
    Hauptversammlung der Electronics Line 3000 Ltd. (die "Gesellschaft") hat am
    3. August 2015 dem vorgeschlagenen Merger zwischen der Gesellschaft und
    einer 100%igen Tochtergesellschaft der RISCO Ltd. ("RISCO") zugestimmt.

    Im Rahmen des Verschmelzungsvertrags vereinbarte RISCO, alle ausstehenden
    Aktien der Gesellschaft, die von Minderheitsaktionären gehalten werden,
    gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 0,46 je Aktie zu
    erwerben, so dass die gesamte Barabfindung von RISCO für die Aktien rund
    EUR 2,3 Millionen (die "Gesamtbarabfindung") betragen wird.

    Die Verschmelzung wurde mit Ausstellung des Certificate of Merger durch das
    israelische Gesellschaftsregister in Übereinstimmung mit dem israelischen
    Gesellschaftsrecht wirksam. Als Folge sind die Aktien der
    Minderheitsaktionäre kraft Gesetz auf RISCO übergegangen. Die ehemaligen
    Minderheitsaktionäre sind dazu berechtigt die Gesamtbarabfindung zu
    erhalten.

    102 Capital Management wurde von der Gesellschaft als israelische
    Zahlstelle benannt, die für die Überweisung der israelischen Steuern an die
    israelische Steuerbehörde (jeweils die "Nebenzahlstelle") zuständig sein
    wird. Die Nebenzahlstelle wird 26,5% der Gesamtbarabfindung (der
    "Quellensteuerabzugsbetrag") an der Quelle einbehalten.

    Die Zahlung der Gesamtbarabfindung abzgl. des Quellensteuerabzugsbetrags an
    die ehemaligen Minderheitsaktionäre wird durch die biw Bank für Investments
    und Wertpapiere AG, Willich, Deutschland (die "Zahlstelle"), durchgeführt
    werden.

    Wichtiger Hinweis: Alle Aktionäre müssen die Rückzahlung des gesamten oder
    eines Teils des Quellensteuerabzugsbetrags bei der Gesellschaft und nicht
    wie zuvor veröffentlicht bei der Nebenzahlstelle beantragen. Alle
    notwendigen Dokumente sind entweder per Email an
    Tax.Declarations@electronics-line.com oder per Fax an die Nummer
    +972-3-9637775 an die Gesellschaft zu senden.

    Alle Anträge müssen bis zum 28. Dezember 2015 um 18.00 Uhr bei der
    Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die diese Frist nicht einhalten,
    müssen sich für eine Steuerrückerstattung direkt mit der israelischen
    Steuerbehörde in Verbindung setzen. Die gesamte originale Regelung in
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