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Electronics Line 3000 Ltd.: Abschluss des Mergers und Update zur Rückerstattung der israelischen Quellensteuer
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Firmenzusammenschluss/Squeeze-Out
Electronics Line 3000 Ltd.: Abschluss des Mergers und Update zur
Rückerstattung der israelischen Quellensteuer
23.10.2015 / 09:49
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Rishon LeZion, Israel (23. Oktober, 2015) - Die außerordentliche
Hauptversammlung der Electronics Line 3000 Ltd. (die "Gesellschaft") hat am
3. August 2015 dem vorgeschlagenen Merger zwischen der Gesellschaft und
einer 100%igen Tochtergesellschaft der RISCO Ltd. ("RISCO") zugestimmt.
Im Rahmen des Verschmelzungsvertrags vereinbarte RISCO, alle ausstehenden
Aktien der Gesellschaft, die von Minderheitsaktionären gehalten werden,
gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 0,46 je Aktie zu
erwerben, so dass die gesamte Barabfindung von RISCO für die Aktien rund
EUR 2,3 Millionen (die "Gesamtbarabfindung") betragen wird.
Die Verschmelzung wurde mit Ausstellung des Certificate of Merger durch das
israelische Gesellschaftsregister in Übereinstimmung mit dem israelischen
Gesellschaftsrecht wirksam. Als Folge sind die Aktien der
Minderheitsaktionäre kraft Gesetz auf RISCO übergegangen. Die ehemaligen
Minderheitsaktionäre sind dazu berechtigt die Gesamtbarabfindung zu
erhalten.
102 Capital Management wurde von der Gesellschaft als israelische
Zahlstelle benannt, die für die Überweisung der israelischen Steuern an die
israelische Steuerbehörde (jeweils die "Nebenzahlstelle") zuständig sein
wird. Die Nebenzahlstelle wird 26,5% der Gesamtbarabfindung (der
"Quellensteuerabzugsbetrag") an der Quelle einbehalten.
Die Zahlung der Gesamtbarabfindung abzgl. des Quellensteuerabzugsbetrags an
die ehemaligen Minderheitsaktionäre wird durch die biw Bank für Investments
und Wertpapiere AG, Willich, Deutschland (die "Zahlstelle"), durchgeführt
werden.
Wichtiger Hinweis: Alle Aktionäre müssen die Rückzahlung des gesamten oder
eines Teils des Quellensteuerabzugsbetrags bei der Gesellschaft und nicht
wie zuvor veröffentlicht bei der Nebenzahlstelle beantragen. Alle
notwendigen Dokumente sind entweder per Email an
Tax.Declarations@electronics-line.com oder per Fax an die Nummer
+972-3-9637775 an die Gesellschaft zu senden.
Alle Anträge müssen bis zum 28. Dezember 2015 um 18.00 Uhr bei der
Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die diese Frist nicht einhalten,
müssen sich für eine Steuerrückerstattung direkt mit der israelischen
Steuerbehörde in Verbindung setzen. Die gesamte originale Regelung in
Rishon LeZion, Israel (23. Oktober, 2015) - Die außerordentliche
Hauptversammlung der Electronics Line 3000 Ltd. (die "Gesellschaft") hat am
3. August 2015 dem vorgeschlagenen Merger zwischen der Gesellschaft und
einer 100%igen Tochtergesellschaft der RISCO Ltd. ("RISCO") zugestimmt.
Im Rahmen des Verschmelzungsvertrags vereinbarte RISCO, alle ausstehenden
Aktien der Gesellschaft, die von Minderheitsaktionären gehalten werden,
gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 0,46 je Aktie zu
erwerben, so dass die gesamte Barabfindung von RISCO für die Aktien rund
EUR 2,3 Millionen (die "Gesamtbarabfindung") betragen wird.
Die Verschmelzung wurde mit Ausstellung des Certificate of Merger durch das
israelische Gesellschaftsregister in Übereinstimmung mit dem israelischen
Gesellschaftsrecht wirksam. Als Folge sind die Aktien der
Minderheitsaktionäre kraft Gesetz auf RISCO übergegangen. Die ehemaligen
Minderheitsaktionäre sind dazu berechtigt die Gesamtbarabfindung zu
erhalten.
102 Capital Management wurde von der Gesellschaft als israelische
Zahlstelle benannt, die für die Überweisung der israelischen Steuern an die
israelische Steuerbehörde (jeweils die "Nebenzahlstelle") zuständig sein
wird. Die Nebenzahlstelle wird 26,5% der Gesamtbarabfindung (der
"Quellensteuerabzugsbetrag") an der Quelle einbehalten.
Die Zahlung der Gesamtbarabfindung abzgl. des Quellensteuerabzugsbetrags an
die ehemaligen Minderheitsaktionäre wird durch die biw Bank für Investments
und Wertpapiere AG, Willich, Deutschland (die "Zahlstelle"), durchgeführt
werden.
Wichtiger Hinweis: Alle Aktionäre müssen die Rückzahlung des gesamten oder
eines Teils des Quellensteuerabzugsbetrags bei der Gesellschaft und nicht
wie zuvor veröffentlicht bei der Nebenzahlstelle beantragen. Alle
notwendigen Dokumente sind entweder per Email an
Tax.Declarations@electronics-line.com oder per Fax an die Nummer
+972-3-9637775 an die Gesellschaft zu senden.
Alle Anträge müssen bis zum 28. Dezember 2015 um 18.00 Uhr bei der
Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die diese Frist nicht einhalten,
müssen sich für eine Steuerrückerstattung direkt mit der israelischen
Steuerbehörde in Verbindung setzen. Die gesamte originale Regelung in
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