GKV-Zusatzbeitrag
Beitragsschock zu Neujahr - Krankenkassen wollen an Ihr Geld! Lohnt der Wechsel?
Im Dezember liefen sich bereits die ersten gesetzlichen Krankenkassen warm und ließen für das Jahr 2016 steigende Beitragssätze für die Versicherten durchblicken. Dabei handelt sich um den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, denn allein die Versicherten zu leisten haben. Kommen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, müssen die GKV-Mitglieder dafür geradestehen.
So erhöhen die Krankenkassen die Beiträge
Aktuellen Zahlen zufolge haben mit vollzogenem Jahreswechsel zwei von drei Krankenkassen ihren Beitragssatz angehoben. Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen schreibt, haben 59 von 88 bundes- oder landesweit geöffneten Kassen den Beitragssatz erhöht. Spitzenreiter ist die Viactiv Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent und damit ein Beitragssatz von 16,3 Prozent erhebt. Am anderen Ende der Spannbreite können sich die Mitglieder der Metzger BKK über einen gleichbleibenden Beitragssatz von 14,6 Prozent freuen. Lange Gesichter dagegen bei vielen Mitgliedern in einer der großen Krankenkassen: So verlangt die AOK je nach Bundesland einen Zusatzbeitrag von 0,3 bis 1,4 Prozent, die Barmer GEK bundesweit 1,1 Prozent, die DAK 1,5 Prozent, die Techniker Krankenkasse von 1,0 Prozent und die KKH von 1,2 Prozent. Eine Liste der im GKV-Spitzenverband organisierten Krankenkassen und den aktuellen Zusatzbeiträgen finden Sie hier (und hier als PDF-Dokument).
Soll ich die Krankenkasse wechseln?
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel? Das kommt auf die Umstände an. Hat Ihre Krankenkasse Sie über eine Beitragssteigerung in Kenntnis gesetzt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann bis zu dem Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben bzw. erhöht wird. Ohne Sonderkündigungsrecht beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende und Sie sind an die neue Krankenkassen zumindest für 18 Monate gebunden. Diese zwei Punkte entfallen bei Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Haben Sie die Bestätigung der Kündigung in den Händen, können Sie sich im Zeitraum von zwei Monaten einen neuen Krankenversicherer wählen. Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz bei der „alten“ Krankenkassen erhalten und endet erst mit schriftlicher Bestätigung Ihrer Neumitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse.
Grundlegend können gesetzlich Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse Hunderte Euro im Jahr sparen. Doch die Vorsitzende des Kassenverbands, Doris Pfeiffer, warnt, alleine wegen des Zusatzbeitrags die Kasse zu wechseln. "Zum Wettbewerb unter den Krankenkassen gehört nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrages, sondern beispielsweise auch die Qualität der Beratung sowie Art und Umfang der Zusatzleistungen", sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Auch eine Geschäftsstelle vor Ort sei für viele Menschen wichtig. "Welche Krankenkasse die Richtige ist, sollte man nicht nur an der Höhe des Zusatzbeitrages festmachen", sagte Pfeiffer der Zeitung.
Zusatzbeitrag zur GKV wird weiter steigen
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Auch das noch: Das Ende der Fahnenstange ist bei den Zusatzbeiträgen noch lange nicht erreicht. Entsprechend einer Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) dürfte sich der Kassen-Zusatzbeitrag bis 2020 verdoppeln. Der Grund: Die hohen Budgetüberschüsse der letzten Jahre sind verbraucht. Im Endeffekt steuern die gesetzlichen Krankenkassen auf ein dauerhaftes Defizit zu. Legen wir die zu erwartende Dynamisierung der Ausgaben zugrunde, dürften den Kassen im Jahr 2020 über 10 Mrd. Euro fehlen. „Zur Finanzierung müsste der durchschnittliche Beitragssatz auf etwa 16,4 Prozent steigen, der durchschnittliche Zusatzbeitrag betrüge damit 1,8 Prozentpunkte“, betont der Kieler Ökonom Jens Boysen-Hogrefe. Für 2015 wurde noch ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent ermittelt. „Trotz der derzeitig günstigen Arbeitsmarktlage sei die Dynamik der Einnahmen niedriger als die Dynamik der Ausgaben,“ so der Kieler Finanzexperte Boysen-Hogrefe.