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    "Santa P 2-Fonds"  1448  0 Kommentare Musterverfahren gegen MPC beschlossen / Bremer Verbraucheranwälte erheben Prospekthaftungsklagen / Schiffsfonds-Anleger können sich kostengünstig KapMuG-Verfahren anschließen

    Bremen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, in
    Sachen "Santa-P-2-Fonds" ein Verfahren nach dem sogenannten
    Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei
    geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um
    Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren des Fonds "Santa P 2".
    Das Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) hatte
    den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe
    finanziert worden sind. Der Fonds weist laut KWAG-Rechtsanwalt
    Jan-Henning Ahrens eine verheerende Bilanz aus: "Drei der vier
    Einschiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet." Das
    letzte verbliebene Schiff sei nur noch bis Ende März 2016
    verchartert, fahre aufgrund der niedrigen Charterraten aber auch
    nicht mehr kostendeckend. Die Anleger müssen nach Ansicht von Ahrens
    damit rechnen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist oder dass
    auch die "mickrigen Ausschüttungen" irgendwann von einem
    Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.

    KWAG vertritt inzwischen mehrere Hundert Santa-P-Anleger und hatte
    vergangenes Jahr beim Hamburger Landgericht zehn Anträge auf ein
    KapMuG-Verfahren eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der
    Fondsprospekt Risiken verschleiert oder Tatsachen unterschlägt, die
    für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären. Das
    Landgericht listet laut Ahrens in seinem Beschluss mehr als 15
    verschiedene Punkte auf, an denen der Prospekt fehlerhaft sein
    könnte. Nun werde das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen
    "Musterkläger" bestimmen, der dann - stellvertretend für alle
    Anleger, die sich anschließen - das weitere KapMuG-Verfahren führt.

    Ahrens: "Das hat gleich mehrere Vorteile: es müssen nicht mehr
    Hunderte Einzelverfahren geführt werden, man hat direkt eine
    Entscheidung eines Obergerichts, die nur noch vom höchsten deutschen
    Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), überprüft werden kann."
    Anleger können sich nach der Bestimmung des Musterklägers mit einer
    eigenen Klage anschließen oder ihre Schadensersatzforderung durch
    einen Rechtsanwalt lediglich "anmelden". Vorteil sei ein deutlich
    geringeres Kostenrisiko.

    Anders als bei einer Klage gegen einen Berater, der das Produkt
    verkauft hat, kommt es im Santa-P-Verfahren nicht darauf an, eine
    falsche Beratung beweisen müssen, sondern es geht allein um
    Rechtsfragen, die mit einem für alle Beteiligten identischen Prospekt
    zusammenhängen.

    Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt laut Prospekt etwas mehr als
    230 Millionen Euro. Die geplante Laufzeit ist mit 16,25 Jahren ab
    Übernahme der Schiffe angegeben. Die Mindestzeichnungssumme betrug
    10.000 Euro. Der Gesamtmittelrückfluss wurde im Prospekt mit 234
    Prozent der Zeichnungssumme prognostiziert. Laut Rechtsanwalt Ahrens
    hat der MPC-Fonds bislang lediglich eine Ausschüttung in Höhe von
    7,25 Prozent der Zeichnungssumme getätigt.

    Kanzleiprofil:

    KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
    mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
    Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
    zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
    ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
    wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
    Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
    mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
    juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
    Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
    positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
    Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
    Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
    Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
    verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
    während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

    OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/80462
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_80462.rss2

    Pressekontakt:
    Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
    Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
    Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
    ww.kwag-recht.de



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