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    Erbschaftsteuer  3357  0 Kommentare Investitionsklausel - Wie Unternehmenserben ihre Steuerlast senken können

    Es kommt Schwung in die Neuregelung der Erbschaftssteuer. Bis Ende 2016 hat die Politik noch Zeit, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Denn die Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden Ende 2014 gegen eine steuerliche Begünstigung von Firmenerben, indem sie die umfassende Verschonung des betrieblichen Vermögens als verfassungswidrig eingestuften (wallstreet:online berichtete). 

    Plänen aus dem Bundesfinanzministerium folgte die Kritik der Familienunternehmer. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wurde Uneinsichtigkeit und sogar Starrköpfigkeit vorgeworfen (mehr dazu hier). Dieser konterte: "Die Debatte über die Erbschaftsteuer war bisher über weite Strecken geprägt durch erstaunliche Unkenntnis dessen, was eigentlich zur Diskussion steht.“ (siehe: Reform der ErbschaftsteuerErbschaftsteuer = Vermögenssteuer durch die Hintertür?) Das Mehraufkommen aus der geplanten Reform der Erbschaftsteuer bezifferte Schäuble zwischenzeitlich auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Nach Modellrechnungen würde das Steueraufkommen um mehr als 30 Prozent gegenüber dem noch geltenden Recht ansteigen.

    Licht und Schatten der Neuregelung - Investitionsklausel

    Nach aktuellen Plänen sollen Unternehmenserben künftig ihre Steuerlast senken können, wenn sie liquide Mittel zügig wieder in den Betrieb investieren, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) und beruft sich dabei auf den Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer, den Spitzenpolitiker der Koalitionsfraktionen entworfen haben.

    Die Einigung enthalte Licht und Schatten, sagte der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach. "Wir rechnen noch, ob es damit zu Steuererhöhungen kommt", betonte er gegenüber der F.A.Z. Wenn das der Fall sei, werde man das Ergebnis ganz klar ablehnen. Wie die Zeitung weiter berichtet, ist in dem Kompromisspaket gegenüber dem Regierungsentwurf auch eine Verschärfung zu Lasten großer Unternehmensvermögen geplant. So sei eine härtere Variante des sogenannten Abschmelzmodells vorgesehen.

    Kurz vor Toresschluss - Verschenken und Vererben was das Zeug hält

    Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes warten Familienunternehmer nicht auf die neue Gesetzgebung, sondern versuchen, bereits zuvor ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen. So wurden 2014 rund 108,8 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Das entspricht einem Anstieg von 54,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert. Tatsächlich wurde nicht unbedingt mehr vererbt, sondern vielmehr verschenkt. So wurden mit 38,3 Milliarden Euro „nur“ rund 25 Prozent mehr vererbt als im Jahr davor. Der Anstieg der Schenkungen ist dagegen weitaus dramatischer. Hier wechselten 2014 70,5 Milliarden Euro den Besitzer – 76,8 Prozent mehr als 2013.
     





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    Erbschaftsteuer Investitionsklausel - Wie Unternehmenserben ihre Steuerlast senken können Es kommt Schwung in die Neuregelung der Erbschaftssteuer. Nach aktuellen Plänen sollen Unternehmenserben künftig ihre Steuerlast senken können, wenn sie liquide Mittel zügig wieder in den Betrieb investieren. Doch das Abschmelzungsmodell wird verschärft.

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