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    EZB - Strafzinsen  3942  1 Kommentar Negativzinsen - Gesundheitsfonds muss Millionen Beitragsgelder an Strafzinsen zahlen

    Der Gesundheitsfonds musste im vergangenen Jahr erstmals Beitragsgelder als Strafzinsen an seine kontoführenden Banken zahlen. Auch die Rentenversicherung bekommt die Niedrigzinspolitik der EZB zu spüren.

    Anfang des Jahres verkündeten die ersten gesetzlichen Krankenkassen steigende Beitragssätze für das Jahr 2016. Kommen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, müssen die GKV-Mitglieder dafür mit einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen geradestehen (mehr dazu hier). Doch da kommt nun auch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ins Spiel. Genau genommen die Niedrigzinspolitik mitsamt ihrer Strafzinsen.

    Negativzinsen - Gesundheitsfonds und Rentenversicherung stöhnen

    Strafzinsen, wie das? Das begab sich wie folgt: Der Gesundheitsfonds, der die Beiträge für die Krankenkassen sammelt und an sie verteilt, hat im vergangenen Jahr erstmals Beitragsgelder als Strafzinsen an seine kontoführenden Banken zahlen müssen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Und da kommt schon ein stattliches Sümmchen zusammen, das somit dem Gesundheitsmarkt entzogen wurden. "Im Jahr 2015 erzielte der Gesundheitsfonds erstmalig ein negatives Zinsergebnis von rund 1,8 Millionen Euro", sagt der Sprecher des zuständigen Bundesversicherungsamtes der Zeitung.

    Im Vergleich mit dem Gesamtvolumen des Gesundheitsfonds von mehr als 200 Milliarden Euro misst sich dieser Strafzins zwar gering aus, doch wird das Geld seinem eigentlichen Zweck entzogen. Doch damit steht die Krankenversicherung auch nicht allein da. Auch die Rentenversicherung bekommt die Auswirkungen der Niedrigzinspolitik der EZB zu spüren. Zwar musste sie nach eigenen Angaben noch keine Zinsverluste hinnehmen, berichtet aber auch von wachsenden Schwierigkeiten bei der Anlage ihrer Mittel. "Zu den Bedingungen des Gesetzgebers, der für die Sicherheit der Anlage strenge Vorgaben formuliert hat, sind keine attraktiven Renditen zu erzielen. Deshalb dürften sich angesichts des Zinsumfeldes auch Negativzinsen auf Dauer kaum vermeiden lassen,“ warnte Alexander Gunkel, als Arbeitgebervertreter alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

    Verdopplung des Zusatzbeitrags bis 2020 droht

    Aber nicht allein aufgrund der Strafzinsen ist in Punkto Zusatzbeiträge das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Entsprechend einer Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) dürfte sich der Kassen-Zusatzbeitrag bis 2020 verdoppeln. Der Grund: Die hohen Budgetüberschüsse der letzten Jahre sind verbraucht. Im Endeffekt steuern die gesetzlichen Krankenkassen auf ein dauerhaftes Defizit zu. Legen wir die zu erwartende Dynamisierung der Ausgaben zugrunde, dürften den Kassen im Jahr 2020 über 10 Mrd. Euro fehlen. „Zur Finanzierung müsste der durchschnittliche Beitragssatz auf etwa 16,4 Prozent steigen, der durchschnittliche Zusatzbeitrag betrüge damit 1,8 Prozentpunkte“, betont der Kieler Ökonom Jens Boysen-Hogrefe. Für 2015 wurde noch ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent ermittelt. „Trotz der derzeitig günstigen Arbeitsmarktlage sei die Dynamik der Einnahmen niedriger als die Dynamik der Ausgaben,“ so der Kieler Finanzexperte Boysen-Hogrefe. (Lesen Sie hierzu: Beitragsschock! Verdopplung des Zusatzbeitrags droht)





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