Kampf um die Stripes
Schuhdesigner aufgepasst: Querstreifen gehören fortan nur noch Adidas!
Adidas konnte sich in einem EU-Gerichtsverfahren das alleinige Nutzungsrecht der bekannten Querstreifen nachhaltig sichern. Damit reiht sich der Sportartikelhersteller in eine Gruppe von korporativen Zankäpfeln ein, die sich zuweilen bittere Gefechte um ihre Markenzeichen geliefert haben.
Es ist beschlossene Sache, Mama EU hat den Streit zweier Unternehmen wieder einmal geschlichtet. Am Mittwoch entschied der Gerichtshof, dass die Nutzung von Querstreifen fortan nur noch Adidas obliegt, denn mit ihnen würden Verbraucher unterbewusst immer die bekannte Sportmarke assoziieren. Von dieser Wertschätzung würden andere Unternehmen, die sich im Design ihrer Produkte ebenfalls einer oder mehrerer Streifen bedienen, profitieren.
Mit ihren zwei Streifen, die sich an einer ganz anderen Stelle am Schuh befinden, versuchte das Unternehmen Shoe Branding Europe 2009 die Nutzung mittels Eintragung einer Gemeinschaftsmarke zu legitimieren. Dem Antrag beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurde – trotz Widerspruchs vonseiten Adidas – stattgegeben.
Doch die Herzogenraucher kämpften weiter und traten an den Europäischen Gerichtshof heran. Man könne die Ähnlichkeit und den Gesamteindruck der beiden Marken nicht von der Hand weisen, so der Sportartikelhersteller. Dem gab der EuGH letztlich Recht, auch der Umstand, dass Shoe Branding Europe schon seit den 30ern Schuhe mit zwei Streifen produziere, ändere nichts an der Sachlage.
Die Hartnäckigkeit zahlte sich für Adidas auch in Amerika aus. Wie das „manager magazin“ berichtet, wurde dem US-Konkurrenten Sketchers der Verkauf dreier Schuhmodelle untersagt, deren Design das Markenrecht von Adidas verletzen würden. Doch was nun mit dem fünfstreifigen K-Swiss-Sneacker oder den von der Chefredaktion verehrten vierstreifigen Zeha-Turnschuhen aus Berlin? Müssen diese sich nun nach dem markenrechtlichen Nutzungsverbot zweier Streifen auch schon mal mit der Kreation einer neuen Linie ihrer Treter beschäftigen?
Wer hat's erfunden?
Juristische Gefechte um vermeintlich noch so kleine Details im Markendesign nehmen in der Unternehmenswelt immer mehr zu. Ein notorischer Streithahn ist dabei Coca Cola. Mit Spannung wird das Urteil vom US-Patentamt erwartet, welches entscheiden soll, ob sich der Getränkehersteller das Wort „Zero“ schützen lassen darf. Dabei verwenden insgesamt 32 andere Marken dieselbe Bezeichnung für ihre zuckerfreien Limonaden (Irrwitziger Streit: Coca Cola kämpft um das Wort "Zero"). Und damit nicht genug: Vor zwei Jahren wollte sich der Getränke-Gigant das Recht an der rillenlosen Flasche sichern. Das EU-Gericht hat dies aber jüngst abgelehnt.
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Aufatmen durfte der Schokoladenhersteller Lindt, der im letzten Jahr um seinen in Goldfolie eingewickelten Schokobären bangen musste. Haribo sah seine Markenrechte verletzt, wirbt der Gummibärchenhersteller doch schon seit Jahrzehnten mit seinem „Goldbären“. Die Verwechslungsgefahr eines Gummibärchens mit einem Schokoladenhohlkörper sei jedoch laut Bundesgerichtshof beim Verbraucher nicht gegeben.