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    Mindestlohn  2797  2 Kommentare Mehr in der Tasche? Der Mindestlohn steigt, und wie!

    Im Januar 2015 wurde er eingeführt: der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem liegt die Lohnuntergrenze für die Beschäftigten aller Branchen bei 8,50 pro Stunde. Vielen Kritikern war dies zu viel. Nun platzt auch noch folgende Nachricht: der Mindestlohn wird erhöht.

    Viel war die Rede von staatlichen Eingriffen in die unternehmerische Freiheit und vom Abbau von Arbeitsplätzen. Weg mit dem Mindestlohn, her mit dem Kombilohn hallte es vor allem vom ifo-Institut und dem prominentesten Mindestlohngegner, Hans-Werner Sinn. Wenn der Staat denkt, die Beschäftigten verdienten zu wenig, solle auch der Staat - sprich der Steuerzahler - den Niedrigstlohn aufstocken (mehr dazu hier, hier und hier). Das Horrorszenario ist allerdings ausgeblieben. Der Mindestlohn erwies sich nicht als Jobkiller (mehr dazu hier).

    Wie wäre es dann mit ein bisschen mehr? Mit 8,50 Euro pro Stunde kann man nun wirklich keine großen Sprünge machen. Da wird es der eine oder die andere mit Freude hören: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 angehoben. Aber zu früh gefreut! Die Sprünge werden mit der neuen Lohnuntergrenze nicht höher ausfallen. Wie der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Kreise der Mindestlohnkommission berichtet, wird es satte 30 Cent mehr geben. Der so genannte Tarifindex für 2015 und das erste Halbjahr 2016 ließe eine stärkere Erhöhung nicht zu, so heißt es. Die Gewerkschaften forderten ursprünglich mindestens neun Euro.

    Mittlerweile bahnt sich neben der Lohnuntergrenze eine neue Debatte Raum... Wie wäre es mit der Einführung einer Lohnobergrenze? (Lesen Sie hierzu: Kommt nach dem Mindestlohn nun der gesetzliche Höchstlohn?)






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