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    Haftung - Schadenersatz  2725  0 Kommentare Erhebliche Pflichtverletzungen - Droht Ex-Chef Martin Winterkorn Klage durch VW-Konzern?

    Vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse zu den zeitlichen Abläufen im VW-Abgasaffäre rät der Professor für Automobilwirtschaft, Ferdinand Dudenhöffer, dem VW-Konzern, Klage gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn zu erheben. „Der VW-Aufsichtsrat muss nach meiner Einschätzung vorsorglich Klage gegen seinen früheren Vorstandsvorsitzenden erheben wegen erheblicher Pflichtverletzungen“, sagte Dudenhöffer den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. Und ergänzt: „Wir das nicht getan, erhöht sich das Risiko, dass der VW-Konzern in hohem Umfang haften muss.“ Insgesamt stelle sich die Frage, „warum der Aufsichtsrat bisher diesen Schritt noch nicht getan hat“, so Dudenhöffer.

    Aufsichtsratschef Pötsch noch tragbar?

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Doch Winterkorn steht damit nicht allein da: Auch der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende Pötsch scheine erheblich durch Versäumnisse bei der rechtzeitigen Information seiner Aktionäre belastet. „So wie es aussieht, hatte Herr Pötsch viel früher über den Einsatz der Defeat Device Bescheid gewusst“, so Dudenhöffer gegenüber der „Funke Mediengruppe“. Und: „Damit stellt sich die Frage, ob er als Aufsichtsratsvorsitzender noch tragfähig ist.“ Hier gehe es um weitere erhebliche Belastungen für den VW-Konzern, die Schäden in Milliardenhöhe nach sich ziehen könnten.

    Verstieß Ministerpräsident Niedersachsens gegen Coporate Governance?

    
Wichtige Aufsichtsratsmitglieder müssten sich jetzt deutlicher zum Sachverhalt äußern, forderte der Experte. „Insbesondere der Ministerpräsident von Niedersachen, Herr Stephan Weil, der auch Präsidiumsmitglied ist, darf nicht länger den Skandal aussitzen“, so Dudenhöffer. „Als Landesvater hat er als moralische Instanz die Pflicht, sich jetzt konkret zu äußern und mit dem Land vorsorglich den früheren Vorstandsvorsitzenden wegen grober Pflichtverletzung zu verklagen.“ Unverständlich sei ohnehin, „dass sich ein Ministerpräsident einfach so über die Regeln der Coporate Governance hinweggesetzt hat und Vorstände ohne Zeitverzug in den Aufsichtsrat mit hievt“, kritisierte Dudenhöffer gegenüber der "Funke Mediengruppe".

    Der Hintergrund: Erst Dieselgate, dann Benzingate

    In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres verging nahezu kein Tag ohne neue Nachrichten zum VW-Abgas-Skandal. Im Zuge der weltweiten Abgasmanipulation an Millionen Volkswagen schrieben wir über Rücktritte, Betrugsermittlungen, eine Gewinnwarnung, teure Rückrufaktionen, Entschuldigungen, Transparenzoffensiven … Aber auch über die reichsten Deutschen, die Quandts, deren Vermögen in Folge des Diesel-Gate um 4,5 Milliarden Euro geschmolzen ist und das Zittern der Bundesliga vor einem Rückzug des Großsponsors Volkswagen (siehe hier und hier). Dann brachte ein Whistleblower neue VW-Enthüllungen ans Licht. Zum Dieselgate gesellte sich das Benzingate. Und die Prüfinstitute standen nun selbst auf dem Prüfstand. 

    Es kam wie es kommen musste: Im Oktober vergangenen Jahres musste der VW-Konzern den ersten Quartalsverlust seit über 20 Jahren verkünden. Das Dieselgate hatte dem Konzern demnach einen Verlust von 3,5 Milliarden Euro vor Zinsen und Steuern (Ebit) eingebrockt. Auch unter dem Strich war das Ergebnis mit minus 1,7 Milliarden Euro tiefrot (mehr dazu hier).




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