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Beratungsprotokoll: Geeignetes Instrument zur Qualitätssteigerung der Anlageberatung bei Banken und Finanzdienstleistern
FRANKFURT (BaFin) -
Seit nunmehr sechs Jahren müssen Banken und Finanzdienstleister jede Anlageberatung mit einem Beratungsprotokoll dokumentieren und dieses dem Anleger aushändigen. Ziel ist es, die Anleger zu schützen und außerdem die Qualität der Anlageberatung zu steigern. Der vorliegende Beitrag beschreibt, inwiefern diese Ziele erfüllt werden und wie die BaFin anhand der Protokolle prüft, ob die Berater geeignete Anlageempfehlungen aussprechen.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.03.2016)