Hartz IV

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    Trennungseltern - Kürzung oder Mehrbedarf bei Hartz IV?

    Können getrennt lebende Eltern künftig einen Mehrbedarf an Leistungen geltend machen? Die Grünen wollen einen solchen in der Hartz-IV-Gesetzgebung festschreiben. Damit wollen sie den erhöhten Kosten durch den Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten Rechnung tragen.

    Höhere finanzielle Leistungen für doppelten Kostenaufwand

    "Es wird vieles doppelt benötigt, wenn Kinder zwischen zwei Haushalten wechseln: zwei Kinderzimmer, zweimal Kleidung und dazu noch die Alltagsutensilien", sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Franziska Brantner, der Tageszeitung „Die Welt“. Diese doppelten Kosten sollten durch höhere finanzielle Leistungen abgedeckt werden. Die Grünen fordern deshalb, Alleinerziehenden den kompletten Regelsatz des Kindes auszuzahlen und dem anderen Elternteil einen "Mehrbedarf" zu gewähren.

    Gesetzentwurf sieht jedoch Kürzung bei Hartz VI vor

    Das Ganze geht auf einen Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II zurück, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Hier liest es sich aber noch ganz anders: Für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, soll alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängern das Sozialgeld für das Kind anteilig gestrichen werden. Das Prinzip soll auch dann gelten, wenn der andere Elternteil nicht auf Transferleistungen angewiesen ist. 

    Und wie ist der aktuelle Stand? Bereits jetzt müssen Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug mit finanziellen Einbußen rechnen, wenn ihr Kind Zeit beim anderen Elternteil verbringt. Allerdings war dies bislang nur Verwaltungspraxis, die je nach Kommune unterschiedlich gehandhabt wurde. Jetzt sollen Nägel mit Köpfen gemacht und das Ganze in Gesetzesform gegossen werden.

    Gemeinsame Erziehen finanziell bestrafen

    Der Gesetzentwurf würde "massenhaft Ein-Eltern-Familien betreffen", sagte Brantner der „Welt“. Die meisten Alleinerziehenden sind Mütter. Ihnen das Sozialgeld für die Kinder sogar dann zu streichen, wenn der  andere Elternteil selbst gar nicht auf Transferleistungen angewiesen ist, sei grob ungerecht. „Man wird das gemeinsame Erziehen nicht fördern, wenn man es finanziell bestraft. Was da jetzt geplant ist, ist ein massiver Negativanreiz dafür, mehr Zeit mit dem Vater zu verbringen“, so Brantner weiter. "Diese Reform geht klar gegen eine partnerschaftliche Aufteilung nach der Trennung. Es verwundert mich sehr, dass die SPD so etwas vorantreibt – allen voran Frau Schwesig, die sich sonst immer gerne als Vorkämpferin der Alleinerziehenden inszeniert.“
     





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