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    Primat der Ad-hoc-Publizität  3727  0 Kommentare Insiderinformation - BaFin untersucht mögliche Falschaussage von VW-Chef Müller

    Die Nerven in der Führungsetage von Volkswagen scheinen blank zu liegen. Auf der einen Seite gibt es heftigen Widerstand gegen die geplanten Bonusauszahlungen für das Management (siehe hier und hier) und auf der anderen Seite drohen in der Abgasaffäre Ermittlungen des FBI und der Staatsanwaltschaft empfindliche Strafen, Anlegern der Wegfall der Dividende sowie womöglich auch Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe mehr dazu hier, hier und hier). Hinzu kamen noch eine Gewinnwarnung und der erste Quartalsverlust seit über 20 Jahren im Oktober vergangenen Jahres.

    Das Verständnis vom Aktienrecht

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    Da kann einem schon mal etwas Unbedachtes rausrutschen: Hat Volkswagen-Chef Matthias Müller in der Öffentlichkeit eine für VW-Aktionäre problematische Aussage getätigt? Dieser Frage geht derzeit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach. Wie die „WirtschaftsWoche“ aktuell berichtet, hat die Behörde eine Untersuchung gegen den VW-Chef wegen einer möglicherweise falschen öffentlichen Äußerung eingeleitet. Die Untersuchungen dauern noch an, wie es weiter heißt.

    Worum geht es eigentlich? Müller hatte am 28. Januar auf einer Veranstaltung der Zeitschrift „auto motor und sport“ in Stuttgart zu der internen Untersuchung des Dieselskandals bei VW gesagt: „Ist es denn so schwer zu akzeptieren, dass wir nach Aktienrecht verpflichtet sind, zur Hauptversammlung am 21. April einen Bericht abzugeben und dass es uns gar nicht möglich ist, vorher was zu sagen.“ Wenig später hatte VW die Hauptversammlung verschoben, es jedoch bei der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts am 21. April belassen.

    Ad-hoc-Publizität vor Regelpublizität

    „Sofern Matthias Müller mit seiner Aussage gemeint hat, man dürfe auch Insiderinformationen nicht bekanntgeben, wäre dies falsch gewesen. Die Ad-hoc-Publizität, also die Pflicht, Insiderinformationen zu veröffentlichen, geht der Regelpublizität in jedem Fall vor und gilt unabhängig von Terminen für die Offenlegung von Abschlüssen oder Hauptversammlungen“, zitiert die „WirtschaftsWoche“ die Bafin. Wann die Untersuchung der Bafin abgeschlossen sind, steht noch nicht fest.

    Der Hintergrund: Erst Dieselgate, dann Benzingate

    Im September hatte der VW-Konzern eingestanden, bei Abgas-Tests auf dem Prüfstand mithilfe einer Software die Ergebnisse für Dieselwagen manipuliert zu haben. Die Software erkennt, wenn ein Auto gerade auf dem Prüfstand getestet wird und schaltet den Motor dann in einen Modus um, in dem er deutlich weniger Stickoxide ausstößt.

    Im Zuge der weltweiten Abgasmanipulation an Millionen Volkswagen schrieben wir über Rücktritte, Betrugsermittlungen, eine Gewinnwarnung, teure Rückrufaktionen, Entschuldigungen, Transparenzoffensiven … Aber auch über die reichsten Deutschen, die Quandts, deren Vermögen in Folge des Diesel-Gate um 4,5 Milliarden Euro geschmolzen ist und das Zittern der Bundesliga vor einem Rückzug des Großsponsors Volkswagen (siehe hier und hier). Dann brachte ein Whistleblower neue VW-Enthüllungen ans Licht. Zum Dieselgate gesellte sich das Benzingate. Und die Prüfinstitute standen nun selbst auf dem Prüfstand. 

    Es kam wie es kommen musste: Im Oktober vergangenen Jahres musste der VW-Konzern den ersten Quartalsverlust seit über 20 Jahren verkünden. Das Dieselgate hatte dem Konzern demnach einen Verlust von 3,5 Milliarden Euro vor Zinsen und Steuern (Ebit) eingebrockt. Auch unter dem Strich war das Ergebnis mit minus 1,7 Milliarden Euro tiefrot (mehr dazu hier).




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