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    DGAP-News  1093  0 Kommentare WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter (deutsch)

    WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter

    DGAP-News: Göddecke Rechtsanwälte / Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe

    WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter

    20.04.2016 / 16:04

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    Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF) ist schon wieder

    insolvent. Jetzt sollen auch solche Anleger, die in die Anleihe mit der

    Wertpapierkennummer WGFH07 investiert haben, einen gemeinsamen Vertreter

    wählen. Die Anleger können sich bei der Gläubigerversammlungen auch von der

    Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertreten lassen.

    Der Insolvenzverwalter der WGF hat alle Gläubiger der Anleihe WGFH07 zur

    Wahl eines gemeinsamen Vertreters aufgefordert. Die Gläubigerversammlung

    findet am 26.04.2016 im Amtsgericht Düsseldorf statt. Wer selbst keine Zeit

    hat, kann sich bei der Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Hartmut

    Göddecke vertreten lassen und sich schon jetzt für den erfahrenen

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Siegburg als den gemeinsamen

    Vertreter der Anleihegläubiger entscheiden.

    Warum sollten sich Gläubiger an der Wahl des gemeinsamen Vertreters

    beteiligen?

    Der gemeinsame Vertreter vertritt im Insolvenzverfahren die Rechte aller

    Gläubiger einer bestimmten Anleihe. WGF hat insgesamt sechs verschiedene

    Anleihen emittiert. Bei fünf dieser Anleihen haben die Gläubiger bereits

    jeweils ihren gemeinsamen Vertreter gewählt. Jetzt fehlt nur noch der

    gemeinsame Vertreter für die Gläubiger der Anleihe mit der

    Wertpapierkennnummer WGFH07. Der gemeinsame Vertreter erledigt unter

    anderem die folgenden Aufgaben:

    - Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der Anleihe beim

    Insolvenzverwalter

    - Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand

    - Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger

    - Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren

    Wann wählen die Anleihegläubiger von WGF ihren gemeinsamen Vertreter?

    Die Wahl des gemeinsamen Vertreters findet am 26.04.2016. Die Teilnahme an

    der Gläubigerversammlung steht jedem offen, der am Tag der Versammlung

    Inhaber mindestens einer Anleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH07 ist.

    Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich spätestens bis zum 23.04.2016

    zur anmelden.

    Wen sollten die Anleger bei der Gläubigerversammlung als gemeinsamen

    Vertreter wählen?

    Mit der Aufgabe des gemeinsamen Vertreters beauftragen Anleihegläubiger am

    besten einen Anwalt, der sich mit der komplexen Materie auskennt.

    Rechtsanwalt Hartmut Göddecke ist Fachanwalt für Bank- und

    Kapitalmarktrecht. Er vertritt seit Jahrzehnten mit Erfolg die Interessen

    von Kapitalanlegern und Bankkunden und wird sich bei der

    Gläubigerversammlung am 26. April als potenzieller gemeinsamer Vertreter

    der Anleihegläubiger vorstellen.

    Wer für die Gläubigerversammlung am 26. April selbst keine Zeit hat, muss

    trotzdem nicht auf die Vertretung seiner Rechte verzichten. Mit einer

    Vollmacht können Anleger ihr Stimmrecht an Rechtsanwalt H. Göddecke

    delegieren und sich so schon jetzt indirekt für den Siegburger Rechtsanwalt

    als ihre Wunschkandidaten bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters

    entscheiden. Für diesen Zweck stellt die Kanzlei Göddecke im Internet ein

    passendes Formular zur Verfügung. Mit diesem können sich Anleihegläubiger

    gleichzeitig zur Gläubigerversammlung anmelden und Rechtsanwalt Göddecke

    als ihren Vertreter vor Ort in Düsseldorf einsetzen.

    Das Anmeldeformular finden Sie hier:

    http://www.rechtinfo.de/kanzlei-ra-goeddecke/wgf-gemeinsamer-vertreter/

    Die Kanzlei Göddecke berät und vertritt seit 20 Jahren die Kunden von

    Banken, Anlageberatern, Vermögensverwaltern und Versicherungen bei

    Rechtsfragen und Streitfällen vor Gericht. Die Siegburger Rechtsanwälte

    sind auf Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht,

    Versicherungsrecht und Erbrecht spezialisiert.

    Kontakt:

    Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

    Auf dem Seidenberg 5

    53721 Siegburg

    Hartmut Göddecke

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

    Tel: 02241 17330

    Mobil: 0151 1244 4548

    Mail: info@rechtinfo.de

    www.rechtinfo.de

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    456023 20.04.2016





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