EU-Schuldenkrise
Nachranganleihen für Euroländer - Was steckt hinter der Idee von Accountability Bonds?
Zur Bewältigung der Schuldenkrise im Euroraum bringt ifo-Präsident Clemens Fuest eine neue Form von Anleihen ins Spiel: „Ab einer Neuverschuldung von 0,5 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung, die im europäischen Fiskalpakt vereinbarte Höchstgrenze, sollten die Staaten nur noch nachrangige Anleihen ausgeben können“, sagte Fuest am Donnerstag in München bei der ifo-Jahresversammlung. „Wenn die Staatsschuldenquote 120 Prozent überschreitet, fallen dabei die Zinszahlungen aus, die Anleihen werden automatisch verlängert, bis diese Schwelle wieder unterschritten wird. Wenn ein Land ein ESM-Programm beansprucht, fallen die Anleihen ganz aus. Dies führt dazu, dass die Gläubiger stärker haften und nicht die Steuerzahler, auch nicht in anderen Ländern.“
Die neuen „Accountability Bonds“ dürften nicht von der EZB erworben und von Banken nur mit ausreichender Eigenkapital-Unterlegung gehalten werden, fordert Fuest. Den derzeit hoch verschuldete Staaten wie Portugal und Italien sollten Übergangsfristen eingeräumt werden.
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„Die Kosten einer Verschuldung über die vereinbarten Grenzen hinaus werden dem Verursacher angelastet“, fügte Fuest an. „Es würde dann für die Staaten der Eurozone deutlich schwerer und teuer, Vorgaben zu übertreten oder zu ignorieren. Und eine Destabilisierung des gesamten Marktes für Staatsanleihen tritt nicht ein, wie sie bei der ausdrücklichen Einführung von Gläubigerhaftung für alle Staatsanleihen befürchtet wird.“ Das Konzept wurde entwickelt in einer noch unveröffentlichten Studie für die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft.