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    Hasch als Kassenrezept  7348  1 Kommentar Kiffen auf Rezept - Cannabis von der Kasse, der erste Schritt in Richtung Legalisierung?

    Schwerkranke Schmerzpatienten könnten bald Cannabis auf Kassenrezept bekommen. Bislang mussten sie sich die Medizin zumeist illegal und auf jeden Fall teuer besorgen. Ein erster Schritt zur Legalisierung von Cannabis?

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat schwerkranken Schmerzpatienten die Versorgung mit Cannabis auf Kassenrezept für Anfang 2017 in Aussicht gestellt. Am Mittwoch will der Minister das entsprechende Gesetz ins Kabinett einbringen, danach wird sich der Bundestag damit befassen. "Ohne dem Bundestag vorgreifen zu wollen, ist es wahrscheinlich, dass das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten kann", sagte Gröhe der Tageszeitung „Die Welt“.

    Doch mit Initiativen wie „Legalize it“ hat das Vorstoß wenig zu tun und hat einen ernsten Hintergrund: "Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, so Gröhe. Mit dem Gesetzentwurf solle schwerwiegend erkrankten Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Diagnose durch den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei "die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet" werde.

    Versuchskaninchen inklusive: “Außerdem wollen wir eine Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen“, erklärte Gröhe. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erlangen, werde die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. "Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetzt, erfolgen kann, wird die Versorgung mit Medizinalhanf über Importe gedeckt werden.“

    Cannabis-Schmerzmedikament bislang nicht auf Kasse

    Vor knapp einem Jahr hatte bereits der Naturarznei-Hersteller Bionorica angekündigt, möglichst bald ein günstiges Schmerzmedikament auf Basis von Cannabis auf den Markt zu bringen. Das mittelständische Unternehmen, bekannt durch seine Erkältungsmittel Sinupret und Bronchipret, hat einen Zulassungsantrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn gestellt. Aktuell bietet Bionorica das Cannabis-Medikament Dronabinol an, das in Apotheken erst zusammengemischt wird. Bisher gilt Dronabinol nicht als klassisches Arznei-, sondern als Betäubungsmittel und ist damit prinzipiell von den Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Die Kosten von 600 bis 700 Euro im Monat müssen die Patienten daher selbst zahlen. Das sollte sich durch die neue Zulassung ändern. Den Plänen macht das Bundesinstitut vorerst einen Strich durch die Rechnung (mehr dazu hier).

    Legalisierung von Cannabis? Milliardeneinnahmen winken!

    Ökonomen und Politiker treibt die Vorstellung einer Freigabe von Cannabis schon mal die Dollarzeichen in die Augen. Es winken lukrative Geschäfte und beträchtliche Steuereinnahmen. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft ließen sich hierzulande bis zu 3,5 Milliarden Euro an Mehrwert- und Einkommensteuereinnahmen erzielen. Zudem würden Einsparungen in den Ausgaben der Kriminalitätsbekämpfung die Staatskasse entlasten. Der Drogenkonsum ließe sich nach Meinung des früheren Vorsitzenden der Monopolkommission, Justus Haucap, mit Verboten sowieso nicht verhindern. Stattdessen solle man die Steuereinnahmen sinnvoll für Anti-Drogen-Kampagnen nutzen, denn "Aufklärung ist effektiver, als sinnlose Repression" (mehr dazu hier).

    Blicken wir in die USA: Dort tat sich der Bundesstaat Colorado als Pot-Pionier der USA hervor und avanciert regelrecht zu einem Cannabis-Mekka. Es gibt alles, was das Kiffer-Herz begehrt - von Kosmetik bis Hundekuchen. Der Handel bescherte dem Bundesstaat allein im ersten Halbjahr nach Cannabis-Legalisierung rund 25,3 Millionen US-Dollar an Steuereinnahmen. Mit Washington zog der nächste Bundesstaat nach.

    Börsenrausch mit Pot-Aktien? Vorsicht!

    Noch ist es hierzulande nicht soweit, doch lässt sich auf unseren Finanzmärkten dennoch legal Handel mit den psychotropen Pflänzchen treiben. Dabei gilt vor allem, einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht von den Angaben der Player auf dem Markt benebeln lassen. (Lesen Sie mehr: „Obacht bei Pot-Aktien! BaFin warnt vor dubiosen Kaufempfehlungen“)





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