GOLD
Flagge im Goldpreis?
Das Fragezeichen ist berechtigt! Liegt im Goldpreis eine Flagge vor? Jein – so die Antwort. Eine Flagge tritt nach einer kräftigen Bewegung auf und verkörpert kurzfristige Gewinnmitnahmen in die Gegenrichtung – ein Ausbruch aus der Flagge in die vorherige Trendrichtung stellt dann ein Richtungssignal dar. Da der Goldpreis durchaus eine kräftige Aufwärtsbewegung seit Jahresanfang vollführt hat, könnten die Gewinnmitnahmen der vergangenen Tage seit Ausbruch aus einer Range als Flagge bezeichnet werden – nur mustergültig ist das Bild nicht. Denn die Range seit Mitte Februar schwächt die Aussage der „Flagge“ wiederum ein. So darf man weiter abwarten, in welche Richtung sich der Goldpreis entscheidet – ein Ausbruch aus dem kurzfristigen Abwärtstrend (Flagge) der letzten Tage würde zumindest einen nochmaligen Test der 1.300$ offerieren – ein Fall hingegen unter die jüngsten Tagestiefs und folgend auch unter 1.250$ die Hoffnungen der Bullen kurzfristig begraben.
Gold - Tageskerzen
Positiv wäre ein Anstieg über 1.280 per Daily-Close in Verbindung mit einem Break des sehr kurzfristigen Abwärtstrend (auch per Hourly-Close) sowie deutlich positiv über 1.296 und folgend über 1.307$. Kritisch hingegen unter 1.256$ per Daily-Close (oder spekulativer per Hourly-Close) sowie folgend unter 1.250$ mit Zielen von ca. 1.237 bis 1.225/21$.
Gold - Stundenkerzen
In den vergangenen Tagen eine Pendelbewegung.
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Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Die wichtigsten Zahlen:
www.wallstreet-online.de - Wirtschaftskalender
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: http://www.guidants.com
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