Niedringzinspolitik

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    Krankenkassen wollen Aktien kaufen - Aktienquote von 30 Prozent und mehr gefordert

    Die Last der Niedrigzinspolitik drückt auf die Renditen der Versicherungsbranche. Laut einem Regierungsentwurf sollen Krankenkassen künftig ein Teil ihrer Rücklagen in Aktien investieren dürfen. Den Kassen jedoch geht der Entwurf nicht weit genug. Sie fordern mehr Freiheiten.

    Gesetzliche Krankenkassen sollen künftig einen Teil ihrer Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen, um für langfristige Anlagen eine bessere Verzinsung zu erzielen. Das geht laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der sich vor allem mit dem Beitragseinzug der Sozialversicherung befasst.

    Die Ausweitung der Anlageoptionen auf den Aktienmarkt soll dem Regierungsentwurf zufolge jedoch auf zehn Prozent der Rücklage für die betriebliche Altersvorsorge für Kassenmitarbeiter begrenzt werden. Aktuell könnten nach Angaben des Bundesversicherungsamtes knapp 5 Milliarden Euro in den Aktienmarkt gespült werden.

    Zehn Prozent der Rücklagen? Das ist den Krankenkassen zu wenig. Da sollte schon mindestens doppelt so viel dring sein. So plädiert der Spitzenverband der Kassen für einen Aktienanteil von bis zu 20 Prozent. „Der vorgegebene Rechnungszins in Höhe von 4,25 Prozent wird mit der Anlage von Rentenpapieren im Umfang von 90 bis 100 Prozent aktuell und perspektivisch nicht erreicht werden können“, zitiert die F.A.Z. einen AOK-Sprecher. Die Ortskrankenkassen verlangen deshalb die Möglichkeit, die Rücklagen auf bis zu 30 Prozent auszuweiten. Doch auch damit nicht genug. In Absprache mit den Tarifpartnern soll auch hier noch mehr drin sein.

    „Mit der zaghaften Öffnung von Anlageoptionen für Altersrückstellungen im Aktienbereich geht der Gesetzgeber einen richtigen Weg. Angesichts der derzeitigen negativen Zinsvorgaben der Europäischen Zentralbank führt eine zehnprozentige Aktienquote jedoch nicht zu einer Entspannung,“ erklärte Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des Vereins der Innungskrankenkassen (IKK) in der F.A.Z.



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