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    OTS  796  0 Kommentare Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V. / BVDH: Nicht mit ...

    BVDH: Nicht mit Regulierung nachlassen (FOTO)

    Berlin (ots) -

    - Starker Trend zur Honorarberatung in der Schweiz

    - Interessengleichheit zwischen Kunde und Berater

    - FinTechs ermöglichen kostengünstigen Zugang zu Beratung

    Der Gesetzgeber will der Honorarberatung in Deutschland zum

    Durchbruch verhelfen. In diesen Anstrengungen darf nicht nachgelassen

    werden, selbst wenn mittlerweile einige Banken "freiwillig" auf

    Provisionen verzichten. Das fordert der Berufsverband Deutscher

    Honorarberater (BVDH).

    "In der Schweiz gibt es einen starken Trend zur Honorarberatung

    auch bei den Großbanken", sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender

    des Berufsverbands Deutscher Honorarberater. "Immer mehr wohlhabende

    Kunden haben jetzt auch in der Anlageberatung etwa bei UBS und Credit

    Suisse Zugang zu Produkten, die keine Bestandsprovision mehr

    beinhalten." In der Vermögensverwaltung waren Bestandsprovisionen

    ohnehin durch ein Urteil des obersten Gerichts zum Auslaufmodell

    geworden. Dies hat dafür gesorgt, dass die Finanzinstitute ihre

    Vergütungsmodelle vermehrt auf Honorare in Form fester Gebühren

    umstellten.

    "Jetzt aber zu erwarten, dass diese Beispiele einfach Schule

    machen und der Gesetzgeber nicht mehr aktiv werden muss, wäre der

    falsche Weg", so Schmidt. Zum einen sei das Beharrungsvermögen der

    Vertriebe sehr stark, zum anderen müsse das Modell einer von

    Provisionen unabhängigen Beratung auch für die breite Masse der

    Bevölkerung zugänglich sein. "Es hat sich über die vergangenen Jahre

    gezeigt, dass die Macht der Provisionsvertriebe enorm groß ist. Alle

    freiwilligen Verpflichtungen zu mehr Transparenz oder mehr

    Kundenorientierung sind im Sande verlaufen", sagt Schmidt. "Die

    Erkenntnis sowohl in den Niederlanden wie in Großbritannien war, dass

    sämtliche Transparenzvorschriften und Selbstverpflichtungen der

    letzten zehn Jahre nicht zu mehr Verbraucherfreundlichkeit im

    Finanzdienstleistungsmarkt geführt haben", sagt Schmidt. Deshalb

    wurde dort der Systemwechsel durch die Regulierung eingeleitet, seit

    2013 sind Provisionen weitgehend verschwunden.

    In Großbritannien hat das Verbot von Provisionen in der

    Finanzberatung zu einer Professionalisierung des Beratungsmarktes

    geführt. Das zeigt eine Studie im Auftrag der britischen

    Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority). Gleichwohl

    gebe es weiterhin Optimierungsbedarf auf dem Weg zu einer

    unabhängigen, verbraucherorientierten Beratung. "Das betrifft zum

    einen den Zugang zu Beratung, zum anderen aber auch deren Qualität",

    ergänzt Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH. Denn

    nicht jeder Honorarberater sei gleich gut qualifiziert. "Anders als

    bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern gibt es keine geregelten

    Studien- bzw. Berufsbildungswege. Deshalb ist es wichtig, in die Aus-

    und Weiterbildung zu investieren. Ganz grundsätzlich wird aber die

    Beratung durch einen unabhängigen Berater immer vom Interesse des

    Kunden geleitet sein und nicht vom Provisionsinteresse des

    Vertrieblers", sagt Rauch. Dies liege ganz einfach daran, dass der

    Berater direkt vom Kunden vergütet wird. In der Schweiz kommt dieses

    Modell offensichtlich gut an. Medienberichten zufolge nutzen bereits

    zehntausende von Kunden das neue Angebot der Banken.

    Der Zugang zu Beratungsleistungen wird dabei immer einfacher und

    kostengünstiger. "Bislang werden Kunden von ihren Bankberatern doch

    oft bei sogenannten Jahresgesprächen abgefischt und mit mehr oder

    weniger passenden, oft teuren Produkten versorgt", sagt Schmidt. "Die

    jungen Fintech-Unternehmen, die gerade den etablierten Bankenmarkt

    aufschrecken, ändern das rasant." Hier bestehe eine echte

    Transparenz, da alle Anbieter im Netz ihre Leistungen sichtbar

    machten. "Zudem sind die Einstiegshürden minimal. Ich bin sicher,

    dass Fintechs einen bedeutenden Beitrag für eine bessere Beratung der

    Bevölkerung in Finanzdingen leisten werden."

    Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

    Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH

    GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die

    Interessen der Honoraranlageberater und der

    Honorarfinanzanlageberater (nach Honoraranlageberatungsgesetz vom

    August 2014) in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro

    an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist

    es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor

    zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe

    Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des

    Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz,

    indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und

    sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.

    OTS: Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V.

    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/109070

    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_109070.rss2

    Pressekontakt:

    Kathrin Kleinjung Gründungs- und Vorstandsmitglied

    Berufsverband deutscher Honorarberater

    Kurfürstendamm 119/10711 Berlin

    Telefon: +49 (0)30 89021-310

    kkleinjung@deutsche-honorarberater.de

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter

    http://www.presseportal.de/pm/109070/3338996 -





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